Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen

1. Die ADMIRAL Dashboard UG, König-Albrecht-Straße 40, 74238 Krautheim (nachfolgend „Admiral“ genannt) stellt gewerblichen Nutzern sowie freiberuflich Tätigen (nachfolgend „Kunde“ genannt) einen Online-Dienst (nachfolgend: „Admiral Dashboard“) als Webapplikation zur Verfügung (Software-as-a-service), mit dem die Nutzer Geschäftsdaten und -prozesse abbilden können.  Admiral gewährt dem Kunden ab Vertragsbeginn ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Admiral Dashboards. Das Recht des Kunden zur Nutzung des Admiral Dashboards erlischt, wenn der Nutzungsvertrag durch Kündigung beendet wird oder aus anderen Gründen außer Kraft gesetzt wird.
2. Die Nutzung des Admiral Dashboards erfordert eine Online-Registrierung des Endnutzers. Zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs sind die technisch notwendigen Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung auf Nutzerseite in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Für die Nutzung werden Nutzungsgebühren entsprechend der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste erhoben.
3. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Admiral und dem Kunden. Die AGB gelten ausschließlich und unmittelbar.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und entfalten keine Wirkung zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individualvereinbarungen entfalten nur insoweit Wirkung auf die Rechtsbeziehungen, wenn Admiral diesen Bestimmungen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Bestellung, Zugang zum Admiral Dashboard

1. Voraussetzung für die Nutzung des Admiral Dashboards ist die Online-Registrierung des Benutzers. Diese erfolgt nach Eingang des Bestellformulars und Freischaltung des Zugangs im Zuge der Auftragsbestätigung durch Admiral. 2. Der Bestellvorgang wird eingeleitet durch eine Online-Kontaktanfrage des Kunden über die offizielle Website von Admiral, per E-Mail über den offiziellen E-Mail-Kontakt oder über die Online-Bestellfunktion. Dem Kunden wird daraufhin in elektronischer Form das aktuell gültige Bestellformular, die gültigen AGB, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, alle sonstigen relevanten datenschutzrechtlichen Informationen sowie ein SEPA-Lastschriftmandat per E-Mail an die hinterlegte Kundenadresse übersandt. Nach Zugang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulars (Angebot) wird durch Admiral eine umgehende Auftragsprüfung eingeleitet. Der Vertrag zwischen Admiral und dem Kunden kommt mit der Übersendung einer elektronischen Auftragsbestätigung zustande (Annahme). Die Auftragsbestätigung beinhaltet die vom Kunden gewählten Konditionen und bestätigt den Vertragsschluss unter Einbeziehung der jeweils aktuellen Admiral AGB. Die Auftragsbestätigung enthält die Angabe des Vertragsbeginns, ab dem der Kunde von Admiral, ohne unnötige Verzögerung, Zugriff auf das Admiral Dashboard und den angebotenen Funktionen erhält. Der Kunde erhält die Erstzugangsdaten per E-Mail zur Online-Registrierung auf dem Admiral Dashboard unter Angabe seines Benutzernamens und seines initialen Passworts. 3. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Admiral behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere
a) wegen falscher oder unrichtiger Angaben bei der Anmeldung;
b) bei Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Kunden;
c)bei Verstößen gegen die Admiral AGB

§ 3 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

1. Admiral stellt dem Kunden das Admiral Dashboard zur Verfügung mit dessen Hilfe die jeweiligen Nutzer spezifische, z.B. auf Excel-Bestandslisten basierende Grunddaten mittels Datenübertragung einlesen können. Diese werden im Anschluss automatisiert aufbereitet und graphisch dargestellt. Darüber hinaus können die Nutzer die aufbereiteten Daten durch entsprechende Geschäftsvorfälle bzw. Vorgänge ergänzen, erweitern und entsprechend nutzen. Ein Geschäftsvorfall bzw. -vorgang kann mit mehreren Benutzern geteilt oder an einen Benutzer weitergeleitet werden. Wenn dieser geteilt wird, haben alle Benutzer oder ein spezifisch ausgewählter Benutzer Zugriff auf den konkreten Vorgang einschließlich der damit verbundenen Informationen. Ein Geschäftsvorfall bzw. -vorgang kann z.B. ein potenzielles Geschäft in der Zukunft sein, welches bereits heute in der Datenbank abgebildet wird und entsprechend bearbeitet sowie nachgehalten werden kann. Das Admiral Dashboard ist ein geschützter Bereich, der nur nach Online-Anmeldung zur Verfügung steht. Somit sind alle Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Der jeweilige Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei der Passwortauswahl sollten die allgemein bekannten Sicherheitsvorgaben beachtet werden (Länge, Komplexität etc.).
2. Admiral bietet eine übliche tägliche Verfügbarkeit des Admiral Dashboards rund um die Uhr an (365 Tage, 24 Stunden). Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, wodurch in dieser Zeit das Admiral Dashboard nicht zur Verfügung steht, wird hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse informiert. Notwendige Betriebsunterbrechungen aufgrund planmäßiger vorbeugender Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahme werden frühestmöglich auf der Website oder per E-Mail angekündigt. Von der Verfügbarkeit ferner ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Admiral liegen, nicht erreichbar sind (z.B. Ausfall des genutzten Rechenzentrums, Internetproviderausfälle, Störungen durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse). Admiral wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler wird unter Beachtung anerkannter marktüblicher Standards durchgeführt ohne Garantie auf erfolgreiche Fehlerbehebung. Fehler im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Kunden gemeldeten Störungen erfasst, die sich auf die vertragsgemäße Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit des Admiral Dashboards auswirken. Zielbestimmung ist ein geplantes Servicelevel von maximal 24 Stunden. Ein Überschreiten des Servicelevels kann in Ausnahmefällen auf die oben genannten Vorkommnisse zurückzuführen sein. Sollte dies der Fall sein, so werden die Kunden schnellstmöglich darüber in Kenntnis gesetzt.
3. Admiral darf sich, soweit nicht Abweichendes vereinbart wurde, zur Ausführung der Leistungen und Fehlerbehebung auch Dritter bedienen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig oder zur ordnungsgemäßen Leistungserfüllung erforderlich sein sollte.
4. Übergabe für die vertraglichen Leistungen von Admiral ist der Router-Ausgang des von Admiral genutzten Rechenzentrums. Admiral hat keinen Einfluss auch die technische Ausstattung des Kunden zur Nutzung des Admiral Dashboards. Insbesondere hinsichtlich der bestehenden Internetanbindung des Kunden, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software. Die technische Ausstattung des Kunden zur funktionsgemäßen Nutzung des Admiral Dashboards ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
5. Soweit eine Datenübertragung des Kunden – gleich in welcher Form – an Admiral erfolgt, so obliegt es dem Kunden, von diesen Daten Backupdateien auf eigenen Datenträgern zur Absicherung herzustellen. Admiral wird in regelmäßigen Abständen seine Server sichern. Admiral sichert zu, die Server mit zumutbarem technischem und wirtschaftlichem Aufwand gegen Eingriffe und Zugriffe Unbefugter zu schützen. Für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
6. Soweit nicht abweichend vereinbart, schuldet Admiral keine zusätzlichen Leistungen. Demgemäß ist Admiral weder zur Erbringung von Installations- und Einrichtungsleistungen noch zu Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsmaßnahmen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
7. Admiral hält die angebotene Leistung ständig auf dem aktuellsten Stand. Ziel ist eine stetige Weiterentwicklung und Leistungsverbesserung. Admiral kann zur Optimierung jederzeit Änderungen vornehmen, die das Admiral Dashboard in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Eine Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer. Admiral stellt dabei sicher, dass Leistungsmerkmale, wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt, weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. Admiral wird den Kunden über die geplante Änderung rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten, auf der Website oder per E-Mail informieren.

§ 4 Nutzungsrechte

1. Admiral räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das gebührenpflichtige, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, das Admiral Dashboard auf dem System im Rechenzentrum von Admiral im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Die vertragsgemäße Nutzung bestimmt sich nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen, der Dauer des Nutzungsrechts sowie den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Kunde ist berechtigt, das Admiral Dashboard für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung der Vertragssoftware an den Kunden erfolgt nicht. Das Admiral Dashboard basiert auf einem SaaS-Modell („software-as-a-service). Der Zugriff wird mittels eines internetfähigen Endgeräts über einen Webbrowser realisiert.
2. Das Recht zur Nutzung des Admiral Dashboards ist jeweils auf die Anzahl der Lizenzen beschränkt, die der Kunde bestellt. Eine Lizenz umfasst die Registrierung von maximal 1 Benutzer (= Basislizenz). Die Nutzungsdauer bestimmt sich nach der Vertragslaufzeit. Der Kunde kann kostenpflichtig weitere Benutzer hinzufügen. Die Anmeldung weiterer Benutzer erfolgt durch Bestellung zusätzlicher Lizenzen in Textform und Bestätigung durch Admiral unter Freischaltung des Online-Zugangs. Bei Abmeldung hinzugefügter weiterer Benutzer wird das Nutzungsrecht dieser Benutzer zum Ende des laufenden Kalendermonats gesperrt, wenn die Mitteilung über die Abmeldung Admiral bis zum 15. des jeweiligen Monats in Textform zugeht. Die Kostenregelung bei An- und Abmeldung weiterer Benutzer ist der aktuellen Preisübersicht von Admiral zu entnehmen.
3. Als Benutzer des Admiral Dashboards dürfen nur angestellte Mitarbeiter oder sonstige (freie) Mitarbeiter des Kunden registriert werden, die aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung Dienstleistungen für den Kunden erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, durch eine schriftliche Erklärung der Benutzer, die Einhaltung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen sicherzustellen. Die Benutzer verpflichten sich hierbei zur Einhaltung dieser Bestimmungen. Eine Nutzung des Admiral Dashboards durch andere Personen als die zugangsberechtigten Benutzer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Admiral. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Missbrauch auch hinsichtlich des Verhaltens seiner Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit Admiral während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen des Admiral Dashboards zur Verfügung stellt (neue Versionen, Updates oder Upgrades), gilt das vorgenannte Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Eine Verpflichtung von Admiral zur Bereitstellung von Aktualisierungen besteht jedoch nicht, soweit dies nicht zur Behebung eines Fehlers zwingend erforderlich ist oder durch Individualvereinbarung zwischen den Parteien vereinbart wurde.
5. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, das Admiral Dashboard zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Benutzerkreises zugänglich zu machen.
6. Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde Admiral auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift mitzuteilen.
7. Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung des Admiral Dashboards durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Nutzungsgebühren zu leisten, die im Falle eines Vertragsabschlusses während einer ordentlichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren für einen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Sämtliche weitergehenden Rechte von Admiral bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
8. Wenn der Kunde das Admiral Dashboard über die Beschränkung der Nutzungsrechte in diesen AGB hinaus nutzt, fällige Beträge nicht bezahlt oder anderweitig wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht erfüllt, hat Admiral ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung, wenn der Kunde es trotz schriftlicher Abmahnung binnen 30 Tagen unterlässt, die betreffende Verpflichtung zu erfüllen.
9. Wird die vertragsgemäße Nutzung des Admiral Dashboards ohne Verschulden von Admiral durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Admiral berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern. Admiral wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der Nutzungsgebühr verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 5 Nutzungsgebühren, Zahlungsbedingungen

1. Die Gebühren für die von Admiral angebotenen kostenpflichtigen Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht von Admiral.
2. Die fälligen Nutzungsgebühren werden im Bestellformular von Admiral ausgewiesen. Die Gebühren für den Zugriff auf das Admiral Dashboard sind für die vereinbarte Vertragslaufzeit im Voraus zu entrichten. Rechnungen sind nach Fälligkeit, i.d.R. mit Zusendung, zahlbar ohne Abzug. Die Zahlung wird aktuell mittels Bankeinzug im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens angeboten. Der Kunde wird hierüber mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf per E-Mail informiert.
3. Wenn der Kunde zusätzliche Servicedienste bestellt, werden diese dem Kunden für den Zeitraum ab Bestätigung der Bestellung durch Admiral bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Danach wird das neue Leistungspaket gemäß den vorgenannten Bestimmungen in die Berechnungsgrundlage für die nächste Nutzungslaufzeit einbezogen. Die Nutzungsgebühren werden pro Rechnungsintervall 30 Tage vor einer neuen Nutzungsperiode in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss den Zeitraum gemäß des vereinbarten Rechnungsintervalls abdecken. Das erste Rechnungsintervall wird mit Wirkung vom ersten Tag des Monats nach dem Vertragsbeginn berechnet.
4. Admiral behält sich das Recht auf angemessene Erhöhung der Nutzungsgebühren insbesondere aufgrund gestiegener Produktions-/ Vertriebskosten oder Mehrkosten für Leistungserweiterungen vor. Preisanpassungen werden rechtzeitig vorab mitgeteilt. Sie wirken sich nicht auf den laufenden Vertragszeitraum aus, berechtigten jedoch zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn eine ordentliche Kündigung zum aktuellen Laufzeitende nicht mehr erfolgen könnte.
5. Einwendungen gegen die Höhe abgebuchter oder in Rechnung gestellter Gebühren muss der Kunde spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abbuchung der beanstandeten Gebühren bzw. nach Erhalt der beanstandeten Rechnung in Textform gegenüber Admiral erheben und begründen. Erhebt der Kundeinnerhalb dieser 14-Tages-Frist keine begründeten Einwendungen, so gelten die abgebuchten bzw. in Rechnung gestellten Gebühren als genehmigt.
6. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, werden Gebühren für eine Mahnung und eine Rücklastschrift dem Kunden in Rechnung gestellt. Admiral ist nach Androhung in Textform und Fristsetzung von 14 Tagen berechtigt, den Account bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Rechnungen des Nutzers zu sperren.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

1. Der Nutzer ist verpflichtet, die über das Admiral Dashboard angebotenen Funktionen nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten und insbesondere sein Passwortordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
3. Der Nutzer verpflichtet sich im Falle einer Registrierung, alle Änderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten Admiral unverzüglich mitzuteilen.
4. Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung des Admiral Dashboards personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und hierfür kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand Anwendung findet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, sämtliche datenschutzrechtliche und sonstige gesetzlichen Anforderungen zu beachten.
5. Der Kunde wird das Admiral Dashboard in keiner Weise missbräuchlich nutzen odernutzen lassen, insbesondere keine Daten mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Systeme, die von Admiral betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Admiral unbefugt einzudringen.
6. Bei der Nutzung des Admiral Dashboard und der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle sonstigen anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten, deren Anwendungs- und Geltungsbereich eröffnet ist. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Admiral überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit noch auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.
7. Der Kunde wird die an Admiral übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten (Datenbackup).
8. Der Kunde wird vor Versendung der Daten und Informationen dieser auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme zum Schutz eigener technischer Geräte einsetzen.
9. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist Admiral berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zusperren, sofern ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. Admiral ist angehalten, den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kundedieser Aufforderung nicht nach, ist Admiral unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Aufwendungen, die Admiral durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann Admiral dem Kunden zu den jeweils bei Admiral gültigen Tagessätzen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er Admiral den daraus entstehenden Schaden ersetzen und Admiral insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
10. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn Admiral ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
11. Bei einem schwerwiegenden oder anderem nicht unerheblichen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist Admiral berechtigt, nach Wahl entweder die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Kosten, die Admiral durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann Admiral dem Kunden zu den jeweils bei Admiral gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er Admiral gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
12. Für bestimmte Berufsgruppen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB. Der Kunde ist sich dieser Verantwortung bewusst und wird daher nur solche Daten im Admiral Dashboard verwenden, die nicht strafbewehrt im Sinne der vorgenannten Strafrechtsnorm sind, oder aber für die Verwendung das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Person vorliegt.

§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag wird für die Dauer von 1,12 oder 24 Monaten geschlossen Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages bzw. durch die Nutzung des gebührenpflichtigen Admiral Dashboards.
2. Wurde ein individueller Vertrag abgeschlossen, gilt abweichend zu Ziffer 1. die in dem individuellen Vertrag fixierte Vertragslaufzeit.
3. Der Vertrag verlängert sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 1, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der Parteien ordentlich gekündigt wird.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn
a) ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
b) einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder
c) über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.
5. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen, um wirksam zu sein.
6. Der Kunde ist verpflichtet, alle seine auf dem Admiral Dashboard hinterlegten Daten bis zum Vertragsende extern zu sichern. Zum Zeitpunkt des Vertragsendes werden alle Kundendaten unwiderruflich gelöscht, soweit keine abweichende Vereinbarung für Unterstützungsleistungen zur Datenmigration getroffen wird.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

1. Admiral trifft alle zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, um eine eventuelle Überlastung oder einen Ausfall der Server, des Systems oder des Rechenzentrums weitestgehend ausschließen. Admiral kann jedoch eine 100%ige Erreichbarkeit nicht gewährleisten, wenn die Störung außerhalb der Einflusssphäre von Admiral liegt. Im Fall einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Admiral Webseite und/oder des Admiral Dashboards sichert Admiral das Bemühen um eine unverzügliche Problembeseitigung zu. Gewährleistungs- und/ oder Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Ausfälle sind ausgeschlossen.
2. Admiral trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das Admiral Dashboard im Wesentlichen mit der Art und Weise übereinstimmt, wie es auf der Admiral-Website, entsprechend der integrierten Online-Hilfe und etwaiger sonstiger Hilfe-Tools veranschaulicht wird. Im Falle von Abweichungen (Fehlern) tritt keine automatische Minderung der Gebührenforderung ein. Der Kunde darf eine Minderung wegen aufgetretener Fehler des Admiral Dashboards insofern nicht durch Aufrechnung mit fälligen Gebührenforderungen vornehmen. Der Kunde hat diese Ansprüche stattdessen gegen Admiral gesondert geltend zu machen in Form einer Fehleranzeige. Die verschuldensunabhängige Haftung von Admiral für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler ist ausgeschlossen.
3. Dem Kunden stehen keine Mängelrechte zu, sofern der Kunde das Admiral Dashboard eigenmächtig und unbefugt ändert oder durch Dritte unbefugt ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung für den Fehler nicht ursächlich ist.
4. Wenn das Admiral Dashboard nicht im Wesentlichen mit der oben genannten Leistungsbeschreibung übereinstimmt, hat der Kunde Anspruch auf Fehlerbeseitigung. Falls die Nacherfüllung endgültig scheitert, hat der Kunde Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung der für die Nutzung des Admiral Dashboards gezahlten Nutzungsgebühren. Admiral gibt keine Garantie oder Zusage, dass die Funktionalität des Admiral Dashboards die individuellen Anforderungen oder Bedürfnisse des Kunden abdeckt. Admiral gibt weder eine Garantie noch eine Zusicherung, dass während der Nutzung des Admiral Dashboards keine Unterbrechungen oder Fehler auftreten und weist den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit von Unterbrechungen und Fehlern hin. Wenn der Kunde Admiral über Fehler unterrichtet hat, wird Admiral bestätigen, dass die Fehleranalyse und -korrektur beginnt. Admiral wird versuchen, diese Fehler Admiral Dashboard zu beheben. Fehlerkorrekturen können insbesondere als Teil von Updates erfolgen.
5. Der Kunde wird Admiral unverzüglich über aufgetretene Fehler per E-Mail unterrichten.
6. Der Kunde wird Admiral bei der Behebung der Fehler unentgeltlich unterstützen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die Admiral zur Analyse und Behebung der Fehler benötigt.
7. Dem Kunden steht während der gewöhnlichen Arbeitszeiten, von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Heiligabend, Silvester und anderen gesetzlichen Feiertagen zu. Anfragen müssen über das Menü Hilfe/Support im Admiral Dashboard oder per E-Mail an den Support von Admiral gerichtet werden. Der Kunde erhält Zugang zum Selbsthilfebereich des Admiral Dashboards. Der Support umfasst die von Admiral unternommenen Anstrengungen zur Lösung des aufgetretenen technischen Problems auf Grundlage einer detaillierten Beschreibung des Problems, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Lösungszeit besteht nicht. Die Administration oder Konfiguration des Admiral Dashboards für den Kunden ist nicht Teil dieser Vereinbarung. Kunden müssen eine Kontaktperson benennen, der als Kontaktstelle für Admiral in Bezug auf Support-Anfragen fungiert.
8. Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen und eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.
9. Admiral haftet vorbehaltlich der Ziffer 8. unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
10. Admiral haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn Pflichten verletzt werden, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (sog. Kardinalpflichten). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die für das betreffende Vertragsjahr vereinbarte Nutzungsgebühr gilt als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden.
11. Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von Admiral für entgangenen Gewinn, sonstige mittelbaren Schäden sowie reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
12. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverlust besteht darüber hinaus nur, soweit der Kunde durch entsprechende Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit angemessenem und vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
13. Die Haftung ist der Höhe nach jedenfalls auf € 5.000,- je Schadensfall begrenzt. Weitergehende Rechte und Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für den Ersatz sonstiger mittelbarer Schäden (entgangener Gewinn; Folgeschäden etc.). Ansprüche wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
14. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich auch für außervertragliche Haftung und die Erfüllungsgehilfen von Admiral.

§ 9 Höhere Gewalt

Admiral ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik und Naturkatastrophen) befreit. Als höhere Gewalt gelten auch alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstleistungsanbieter. Für den Fall, dass Admiral trotz aller zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist Admiral für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.

§ 10 Datenschutz, Vertraulichkeit

1. Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch Admiral personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Admiral von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3. Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Verantwortlicher“ bleibt (§ 28 DSG-VO). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) allein berechtigt. Admiral nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde.
4. Hingegen ist Admiral im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.
5. Die Parteien werden ergänzend zu diesem Hauptvertrag einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen.
6. Jede Partei und jeder, der im Namen der empfangenden Partei Informationen über die andere Partei und deren Geschäfte, Beziehungen und andere Daten erhält, die als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind, oder die die empfangende Partei als vertrauliche Informationen der abgebenden Partei hätte erkennen sollen, ist verpflichtet, diese Informationen ohne Zustimmung der betroffenen Vertragspartei nicht an Außenstehende weiterzugeben. Hierunter fallen insbesondere Informationen technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art. Die empfangende Partei hat alle Informationen, die sie erhält, zu schützen und geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.
7. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die
a) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einen ihrer Repräsentanten);
b) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informierten Partei befunden hatten, bevor sie diese von der informierenden Partei erhalten hat; oder
c) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen. Für das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen trägt diejenige Partei die Beweislast, die sich hierauf beruft.

§ 11 Vertragsübernahme

Admiral ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.

§ 12 Änderung der AGB

Diese AGB können von Admiral ergänzt, abgeändert oder für ungültig erklärt werden. Admiral behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform per E-Mail mitgeteilt. Wenn der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail den geänderten Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat, gelten diese als angenommen. Admiral wird den Kunden bei der Benachrichtigung, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs besonders hinweisen. Admiral behält sich jedoch vor, bei Widerspruch des Kunden das Vertragsverhältnis unter Wahrung seiner berechtigten Interessen zu kündigen oder unter Geltung der ursprünglichen AGB fortzuführen. Ein Anspruch des Kunden gegenüber Admiral hinsichtlich eines bestimmten Vorgehens in diesem Fall besteht nicht.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Die Parteien verpflichten sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über Bestimmungen des Vertrages, seine Durchführung und mit dem Vertrag verbundene Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren.
2. Auf die vorliegenden AGB ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
3. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, gilt für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der zuständige Gerichtsstand des Sitzes von Admiral als vereinbart.
4. Leistungen, die Admiral aus Kulanz im Einzelfall erbringt, begründen keinen Rechtsanspruch auf weitere solche Leistungen.
5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Admiral diese anerkannt hat.
6. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oderteilweise unwirksam sein, bleibt hierdurch die Gültigkeit des Vertrags sowie der übrigen Bestimmungen berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln ist eine Klausel zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Klauseln am nächsten kommt.