Aktualisiert am 22.10.2025
ADMIRAL Dashboard UG (haftungsbeschränkt)
Software as a Service (SaaS)
Stand: November 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der ADMIRAL Dashboard UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „ADMIRAL“) gelten für die Bereitstellung des Online-Dienstes des ADMIRAL Dashboards als Webapplikation (Software-as-a-service, auch „SaaS“), mit dem die Kunden Geschäftsdaten und -prozesse abbilden können (zur näheren Leistungsbeschreibung siehe § 3.1 dieser AGB). Hierzu schließt der Kunde mit ADMIRAL einen SaaS-Vertrag ab, dessen Zustandekommen, Leistungsfrist und Leistungsumfang näher unter § 2 dieser AGB beschrieben ist.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, einschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bestellungen von Verbrauchern werden nicht angenommen.
1.3 Diese AGB und die hierin in Bezug genommenen Dokumente gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden oder SaaS-Vertragsbestandteile werden von ADMIRAL nur dann akzeptiert, als die Parteien ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ADMIRAL in Kenntnis der AGB bzw. der Einkaufsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung an ihn vorbehaltlos beginnt.
1.4 Die in diesen AGB in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere die zum Vertragsschluss geltende Preisübersicht (zu Preiserhöhungen siehe § 8.5 dieser AGB) und das Angebot sind integrale Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen SaaS-Vertrages. Bezugnahmen auf Dokumente einschließlich dieser AGB betreffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die jeweils geltende Fassung der Dokumente und AGB. Die geltende Preisübersicht ist dargestellt unter https://admiral-dashboard.de/preise/.
1.5 Im Einzelfall zwischen ADMIRAL und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ADMIRAL maßgebend.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.7 Die Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend für die Überlassung der Anwendungsdokumentation sowie die Veröffentlichung von Patches, Updates, Upgrades sowie neuer Releases und Versionen des ADMIRAL Dashboards für den Kunden.
2.1 Alle Angebote von ADMIRAL erfolgen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden als verbindlich gekennzeichnet. Sie sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zu Bestellungen. Erteilt der Kunde auf der Grundlage der freibleibenden Angebote einen Auftrag, so kommt ein SaaS-Vertrag – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst durch die Auftragsbestätigung von ADMIRAL in Schriftform oder Textform (per E-Mail) zustande.
2.2 Voraussetzung für die Nutzung des ADMIRAL Dashboards ist die Online-Registrierung des Benutzers. Diese erfolgt nach Eingang des Bestellformulars und Freischaltung des Zugangs im Zuge der Auftragsbestätigung durch ADMIRAL.
2.3 Der Bestellvorgang wird durch den Kunden per E-Mail über den offiziellen E-Mail-Kontakt oder über die Online-Bestellfunktion auf der offiziellen Website von ADMIRAL eingeleitet durch Bestellung eines Testzugangs mit einer 14-tägigen-Testphase. Dem Kunden werden daraufhin in elektronischer Form das geltende Bestellformular über den Testzugang, die gültigen AGB, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten und alle sonstigen relevanten datenschutzrechtlichen Informationen per E-Mail an die hinterlegte Kundenadresse übersandt. Der Kunde erhält die Erstzugangsdaten per E-Mail zur Online-Registrierung auf dem ADMIRAL Dashboard unter Angabe seines Benutzernamens und seines initialen Passworts.
2.4 Soweit nach dem Ablauf der 14-tägigen-Testphase durch den Kunden keine Bestellung eines dauerhaften Zugangs gewünscht ist, endet die Nutzungsmöglichkeit des ADMIRAL Dashboards für den Kunden automatisch. Wird eine Verlängerung durch den Kunden gewünscht, wird der Kunde ADMIRAL die Anzahl der gewünschten Nutzer im Büro- und Außendienst zur Ermittlung der Lizenzen mitteilen und anschließend wird dem Kunden ein kostenpflichtiges Bestellformular sowie ein SEPA-Lastschriftmandat übersandt, welche der Kunde unterschrieben (eingescannt als PDF) an ADMIRAL per E-Mail zurücksendet. Die Verlängerung der Nutzungsmöglichkeit des ADMIRAL Dashboards für den Kunden kommt mit der Übersendung einer elektronischen Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung beinhaltet die vom Kunden gewählten Konditionen und bestätigt den Beginn der dauerhaften Nutzungsmöglichkeit unter Einbeziehung der geltenden AGB und der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten.
2.5 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und kann zum Teil automatisiert erfolgen. Es ist deshalb sicherzustellen, dass die beim Provider hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.6 Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart. ADMIRAL kommt mit einer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde ADMIRAL zuvor schriftlich abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat.
2.7 ADMIRAL stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf das ADMIRAL Dashboard mittels Internet zuzugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten im Rahmen des SaaS-Vertrages zu nutzen. ADMIRAL wird die SaaS-Services gegenüber dem Kunden auf der Grundlage der hierin festgelegten Leistungsfristen-, qualität-, und umfangs i.S.d. § 2 und § 3 dieser AGB und der Verfügbarkeit (Service Level) i.S.d. § 5 dieser AGB erbringen. Die insbesondere unter den §§ 2, 3 und 5 dieser AGB getätigten Angaben sind indes nicht als Beschaffenheitsgarantie für das ADMIRAL Dashboard zu verstehen.
2.8 Das ADMIRAL Dashboard wird dem Kunden zum Abruf über das Internet bereitgestellt („Leistungsübergabepunkt“). Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken bei oder nach diesem Leistungsübergabepunkt ist ADMIRAL nicht verantwortlich. Ebenso ist ADMIRAL nicht für Ausfälle und Nichtverfügbarkeiten einer Kunden-Cloud verantwortlich. ADMIRAL ist lediglich für den Betrieb des ADMIRAL Dashboard verantwortlich, nicht aber für die zugrundeliegende IT-Infrastruktur. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung, die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software sind nicht Gegenstand des SaaS-Vertrages und liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
2.9 ADMIRAL schuldet keine weiteren Leistungen, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/ oder Schulungsleistungen. Weitere Angaben zum ADMIRAL Dashboard, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten SaaS-Services, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in dem Leistungskatalog genannt werden.
2.10 ADMIRAL ist berechtigt, das ADMIRAL Dashboard an die aktuelle technische Entwicklung oder aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den SaaS-Services von etwaig auch künftig eingesetzten Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten des ADMIRAL Dashboards zu ändern. ADMIRAL wird den Kunden, soweit möglich, vorab unverzüglich via E-Mail über die geplanten Anpassungen informieren.
2.11 Leistungen, die ADMIRAL aus Kulanz im Einzelfall erbringt, begründen keinen Rechtsanspruch auf weitere solche Leistungen.
2.12 Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. ADMIRAL behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere
3.1 ADMIRAL stellt dem Kunden das ADMIRAL Dashboard zur Verfügung, mit dessen Hilfe die jeweiligen Nutzer spezifische, z.B. auf Excel-Bestandslisten basierende Grunddaten mittels Datenübertragung einlesen können. Diese werden im Anschluss automatisiert aufbereitet und graphisch dargestellt. Darüber hinaus können die Nutzer die aufbereiteten Daten durch entsprechende Geschäftsvorfälle bzw. Vorgänge ergänzen, erweitern und entsprechend nutzen. Ein Geschäftsvorfall bzw. -vorgang kann mit mehreren Benutzern geteilt oder an einen Benutzer weitergeleitet werden. Wenn dieser geteilt wird, haben alle Benutzer oder ein spezifisch ausgewählter Benutzer Zugriff auf den konkreten Vorgang einschließlich der damit verbundenen Informationen. Ein Geschäftsvorfall bzw. -vorgang kann z.B. ein potenzielles Geschäft in der Zukunft sein, welches bereits heute in der Datenbank abgebildet wird und entsprechend bearbeitet sowie nachgehalten werden kann. Das ADMIRAL Dashboard ist ein geschützter Bereich, der nur nach der Online-Registrierung zur Verfügung steht. Somit sind alle Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Der jeweilige Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei der Passwortauswahl sollten die allgemein bekannten Sicherheitsvorgaben beachtet werden (Länge, Komplexität etc.).
3.2 ADMIRAL gewährt dem Kunden für die Dauer des SaaS-Vertrages im Umfang der vereinbarten Mitarbeitenden-Lizenzen das Recht des Zugangs und der vertragsgemäßen Nutzung des ADMIRAL Dashboards für allein interne Geschäftszwecke des Kunden. Die Regelungen gelten entsprechend für durch ADMIRAL bereitgestellte Updates und Upgrades des ADMIRAL Dashboards.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Kunde das ADMIRAL Dashboard nur innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und/oder einem ausdrücklich vereinbarten Drittstaat (nicht EU-Länder) nutzen. In keinem Fall darf das ADMIRAL Dashboard in oder aus Ländern heraus genutzt werden, in denen die Nutzung von SaaS-Services nach dem anwendbaren Import-, Exportkontroll- oder Sanktionsrechts unzulässig ist. Auch darf das ADMIRAL Dashboard nicht durch Unternehmen oder Personen genutzt werden, mit denen aufgrund des anwendbaren Import-, Exportkontroll- oder Sanktionsrechts keine Geschäfte getätigt werden dürfen, z.B. weil sie auf einer anwendbaren Sanktionsliste aufgeführt sind.
3.3 Der Kunde wird die ihm bzw. seinen Anwendern zugeordneten Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, ADMIRAL umgehend hierüber zu informieren.
3.4 Der Kunde wird das ADMIRAL Dashboard in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Daten mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von ADMIRAL unbefugt einzudringen.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern (z.B. Export als Exceldatei und Ausdruck als PDF) und gewährleistet, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde wird alle Systeme, mit denen er auf das ADMIRAL Dashboard zugreift, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen schützen und diese Maßnahmen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die von ADMIRAL für die Leistungserbringung genutzten Systeme unversehrt bleiben, insbesondere vor Zugriffen von unberechtigten Dritten, Viren, Trojanern oder ähnlichen Schadprogrammen.
3.5 ADMIRAL ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum ADMIRAL Dashboard vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB verstößt oder wenn ADMIRAL ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. Wartungsmaßnahme zur Widerherstellung IT-Sicherheit, Abwehr Cyberangriff, Verletzung von Lizenzbedingungen). Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird ADMIRAL die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf schriftlich androhen bzw. ankündigen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung/Ankündigung von ADMIRAL vorgenommen werden, um die von ADMIRAL mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung/Ankündigung nicht gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Die Sperrung des Zugangs gilt nicht zugleich als Kündigung des SaaS-Vertrages. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann ADMIRAL nur für eine angemessene Frist, bei Vertragsverletzungen des Kunden maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten. Der Anspruch von ADMIRAL auf Zahlung der Vergütung für das ADMIRAL Dashboard bleibt während der Sperrung unberührt bestehen. Der Kunde hat im Fall von Vertragsverletzungen einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
4.1 Das ADMIRAL Dashboard darf nur durch den Kunden im Umfang der von ihm erworbenen Lizenzen genutzt werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des SaaS-Vertrages auf das ADMIRAL Dashboard zugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der ADMIRAL Software und etwaiger zugehöriger IT-Services erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung des ADMIRAL Dashboards bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ADMIRAL. ADMIRAL behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor, die für das ADMIRAL Dashboard bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der Nutzung des ADMIRAL Dashboards entstehen.
4.2 Der Kunde darf das ADMIRAL Dashboard insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das ADMIRAL Dashboard oder Teile davon zu vervielfältigen oder Lizenzen zu veräußern, zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. ADMIRAL ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
4.3 Das ADMIRAL Dashboard enthält möglicherweise Bestandteile von Drittsoftware (einschließlich Open Source Software), für die dann gesonderte Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber werden dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt und sind gegenüber den Nutzungsrechten dieser AGB vorrangig; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der Open Source Software Lizenzbedingungen. Open Source Software und die für diese gesondert geltenden Lizenzbedingungen werden, soweit erforderlich, in der readme.txt, notices.txt bzw. licenses.txt und/oder dem Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt. Der Source Code der Open Source Software ist gegebenenfalls unter dem dort jeweils angegebenen Link bzw. auf Anfrage verfügbar. Soweit die Lizenzbedingungen einer Open Source Software ein Recht zur Bearbeitung für eigene Zwecke des Kunden und damit verbunden zum Reverse Engineering für die Zwecke der Fehlerbehebung einer auf diese Open Source Software zugreifenden Software erfordern, räumt ADMIRAL dies hiermit dem Kunden ein; widersprechende Regelungen im jeweiligen SaaS-Vertrag entfalten insoweit keine Geltung.
4.4 Sofern Urheberrechte, Patente oder sonstigen gewerbliche Schutzrechte durch ADMIRAL oder durch die von ADMIRAL erbrachten SaaS-Services verletzt werden und ein Dritter gegen den Kunden, der das ADMIRAL Dashboard vertragsgemäß nutzt, berechtigte Ansprüche erhebt und die Nutzung des ADMIRAL Dashboards dem Kunden ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt wird, haftet ADMIRAL gegenüber dem Kunden innerhalb der in § 10.8 bestimmten Frist, wenn und soweit ADMIRAL diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist, gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der §§ 4.5–4.8.
4.5 ADMIRAL ist lediglich verpflichtet, das ADMIRAL Dashboard bzw. den SaaS-Service frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter bereitzustellen, welche (i) die vertragsgemäße Nutzung des ADMIRAL Dashboards behindern, einschränken oder ausschließen, (ii) die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum beruhen und (iii) die ADMIRAL bei Vertragsabschluss kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, vorausgesetzt, das Recht oder der Anspruch beruht auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum
4.6 ADMIRAL wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung des ADMIRAL Dashboards verschaffen, oder (ii) das ADMIRAL Dashboard bzw. die Saas-Services so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, das ADMIRAL Dashboard aber im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, oder (iii) die entrichtete Vergütung für das ADMIRAL Dashboard für den Zeitraum zurückerstatten, für den dieses nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden kann. Darüber hinaus stellt ADMIRAL den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung des ADMIRAL Dashboards sowie von den hierdurch verursachten Kosten der Rechtsverteidigung in den Grenzen der in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkung frei.
4.7 Der Kunde wird ADMIRAL bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die vorstehenden Verpflichtungen von ADMIRAL gemäß § 4.6 bestehen nur, soweit der Kunde ADMIRAL von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ADMIRAL vorbehalten bleiben oder nur im schriftlichen Einvernehmen mit ADMIRAL geführt werden, der Kunde jede von ADMIRAL für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt. Der Kunde verpflichtet sich, ADMIRAL sowie ggf. betroffenen Vorlieferanten von ADMIRAL (z.B. Softwarehersteller, von dem ADMIRAL Drittsoftware bezogen hat) Gelegenheit zu geben, sich an einem eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat ADMIRAL und ggf. die Vorlieferanten von ADMIRAL bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die die Rechtsposition von ADMIRAL oder der Vorlieferanten von ADMIRAL beeinträchtigen könnten. Stellt der Kunde die Nutzung des ADMIRAL Dashboards aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
4.8 Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine von ADMIRAL nicht voraussehbare Anwendung des ADMIRAL Dashboards, durch eine Verwendung des ADMIRAL Dashboards in einem nicht vereinbarten Einsatz- und Nutzungsumfeld oder dadurch verursacht wird, dass das ADMIRAL Dashboard vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragte Dritte verändert oder zusammen mit nicht von ADMIRAL bereitgestellten Produkten oder IT-Services vermischt oder eingesetzt wird, es sei denn, dass eine derartige Schutzrechtsverletzung auch ohne eine solche Anwendung, Änderung oder einen solchen Einsatz verursacht worden wäre.
5.1 Die Verfügbarkeit des ADMIRAL Dashboards pro Vertragsjahr (12 Monate) beträgt mindestens fünfundneunzig Prozent (95 %) (die „Verfügbarkeit“ oder kurz „V“). Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die am Leistungsübergabepunkt geschuldete Verfügbarkeit. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Leistungsübergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Systeme des Kunden selbst bleiben außer Betracht.
5.2 „Verfügbarkeit“ meint das Verhältnis (i) der Differenz von Systembetriebszeit und Nichtverfügbarkeit während eines SaaS-Vertragsjahres zu (ii) der Systembetriebszeit während dieses SaaS-Vertragsjahres, angegeben in Prozent.
5.3 Die „Systembetriebszeit“ (kurz „SL“) ist dabei die Gesamtsumme an Zeit während eines SaaS-Vertragsjahres (in Minuten), während der der Kunde vertragsgemäß in der Lage ist, auf das ADMIRAL Dashboard gemäß den Zugangsprotokollen zuzugreifen. Geschuldet ist zunächst eine Systembetriebszeit von 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr, wobei die Verfügbarkeit bis zu (einschließlich) zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein darf. Bei der Bestimmung der Systembetriebszeit sind die nachfolgend bezeichneten Zeiträume nicht mit zu berücksichtigen:
5.3 „Nichtverfügbarkeit“ (kurz „NV“) bedeutet die Zeit während eines SaaS-Vertragsjahres (in Minuten), während der der Kunde, obwohl Systembetriebszeit gegeben sein sollte, nicht in der Lage ist, auf das ADMIRAL Dashboard zuzugreifen. Die Verfügbarkeit errechnet sich dabei wie folgt:
V (in %) = (SL – NV) : (SL) x 100
Rechenergebnisse sind auf eine Nachkommastelle auf- bzw. abzurunden.
5.4 Für periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten am Serversystem oder der Infrastruktur des ADMIRAL Dashboards, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebes erforderlich sind sowie für die Durchführung von Datensicherungen und dem Einspielen von Updates oder Upgrades werden die folgenden Wartungsfenster vereinbart:
Die Zeiträume der Geplanten und der Ungeplanten Wartungsfenster werden zusammenfassend als „Geplante Nichtverfügbarkeiten“ bezeichnet.
5.5 In Zeiten der Geplanten Nichtverfügbarkeit hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Nutzung des ADMIRAL Dashboards, selbst wenn das ADMIRAL Dashboard zu diesen Zeiten ganz oder teilweise zur Verfügung steht. Kommt es bei einer Nutzung des ADMIRAL Dashboards in Zeiten der Geplanten Nichtverfügbarkeiten zu einer Störung oder einem Ausfall, so besteht für den Kunden insbesondere kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.
ADMIRAL bleibt berechtigt, Teile des ADMIRAL Dashboards bzw. des SaaS-Services durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. ADMIRAL behält sich bei der Erbringung der SaaS-Services ferner vor, auf personelle Ressourcen sowie auf technische, fachliche und/oder administrative Unterstützungsleistungen anderer Unternehmen zurückzugreifen und dementsprechend auftragsbezogene vertrauliche Informationen des Kunden weiterzugeben. Alle von ADMIRAL beauftragten Unternehmen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unbeschadet dessen verbleibt die Verantwortung für die Erbringung des ADMIRAL Dashboards bzw. der SaaS-Services in vollem Umfang bei ADMIRAL. Etwaige Erfüllungs- und Haftungsansprüche können daher ausschließlich gegen ADMIRAL geltend gemacht werden, nicht aber gegen andere von ADMIRAL beauftragte Unternehmen.
7.1 Der Kunde unterstützt die zur Leistungserbringung erforderlichen Tätigkeiten von ADMIRAL. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Erteilung und Beschaffung aller notwendigen Informationen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung des ADMIRAL Dashboards erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für ADMIRAL unentgeltlich erbracht werden. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden des Kunden, die ADMIRAL bei der Leistungserbringung unterstützen, zu den vereinbarten Zeiten verfügbar sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die ihnen zugeteilten Aufgaben zu erfüllen. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählt vor allem, sämtliche Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die für ADMIRAL zur ordnungsgemäßen Erbringung des ADMIRAL Dashboards erforderlich sind.
7.2 Der Kunde nutzt das ADMIRAL Dashboard ausschließlich zu seinen internen Geschäftszwecken, bzw. ggf. die seiner berechtigten Konzerngesellschaften.
7.3 Der Kunde ist für die Überwachung der Nutzung des ADMIRAL-Dashboards verantwortlich und meldet ADMIRAL unverzüglich schriftlich jede Nutzung, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht, insbesondere wenn die vereinbarten Mitarbeitenden-Lizenzen überstiegen werden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, eine Erweiterungsvereinbarung zu unterzeichnen, welche die zusätzliche Nutzung und die zusätzliche Vergütung ausweist. Die entsprechende Vergütung entsteht von dem Tag an, seitdem die Überschreitung besteht. ADMIRAL ist berechtigt, die Vertragsgemäßheit der Nutzung des ADMIRAL Dashboards, insbesondere die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Mitarbeitenden-Lizenzen zu überprüfen.
7.4 Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des ADMIRAL Dashboards sowie seiner Datensicherung verantwortlich. Der Kunde pflegt seine internen Systeme und technischen Umgebungen/Ausstattungen selbst. Diese haben den von ADMIRAL veröffentlichten und auf Anforderung durch ADMIRAL mitzuteilenden Mindestspezifikationen zu entsprechen, um ADMIRAL die Leistungserbringung zu ermöglichen.
7.5 Der Kunde bewahrt seine Unterlagen selbst in Übereinstimmung mit geltendem Recht auf und wird insbesondere alle Originalbelege der an ADMIRAL gelieferten Informationen selbst verwalten.
7.6 Die Verwendung des ADMIRAL Dashboards basiert auf den von dem Kunden selbst gelieferten und eingetragenen Informationen, über die ADMIRAL keine Kenntnis hat. Der Kunde ist daher für die Richtigkeit dieser Informationen und demnach insbesondere für nachteilige Auswirkungen durch von ihm zu vertretende Verzögerungen verantwortlich.
7.7 Der Kunde ist für die Verwendung des ADMIRAL Dashboards für eine Internetverbindung selbst verantwortlich. Der Kunde trägt selbst die Installations-, Benutzungs-, Service- und Reparaturkosten für die Internetverbindung. ADMIRAL ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit der Internetverbindung, die der Kunde nutzt, um Zugriff auf das ADMIRAL Dashboard zu erhalten.
7.8 Im Rahmen der Nutzung des ADMIRAL Dashboards durch Mitarbeitende des Kunden hat der Kunde sicherzustellen, dass von diesen Nutzern die Pflichten aus diesen AGB eingehalten werden. ADMIRAL kann den Zugang zum ADMIRAL Dashboard durch einen Nutzer entsprechend § 3.5 sperren, wenn ADMIRAL begründeten Anlass zu der Vermutung hat, dass dieser Nutzer gegen diese AGB verstoßen hat oder das ADMIRAL Dashboard anderweitig in vertragswidriger Art und Weise nutzt.
7.9 ADMIRAL leistet dem Kunden weder rechtliche noch buchhalterische oder steuerliche Beratung.
7.10 Der Kunde verfügt über alle notwendigen Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen zur Erbringung seiner Mitwirkungsleistungen.
7.11 Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen eine echte vertragliche Verpflichtung gegenüber ADMIRAL und nicht nur eine Obliegenheit dar. Solange Mitwirkungsleistungen des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist ADMIRAL von der betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie ADMIRAL auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung angewiesen ist. Die entsprechenden Leistungsfristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. ADMIRAL ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch den Kunden entstehen. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungsleistungen entstehender Mehraufwand von ADMIRAL kann von ADMIRAL gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Ggf. weitergehende Ansprüche von ADMIRAL bleiben unberührt.
8.1 Die Abrechnung für das ADMIRAL Dashboard beginnt nach dem Ende der Testphase mit der Verlängerung durch den Kunden nach § 2.4 und der technischen Bereitstellung bzw. Verlängerung und wird mit der monatlichen Vergütung anhand der zum Zeitpunkt des Abschlusses des SaaS-Vertrages geltenden Preisübersicht berechnet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (zu Preiserhöhungen siehe § 8.5 dieser AGB). Die geltende Preisübersicht ist dargestellt unter https://admiral-dashboard.de/preise/.
8.2 Alle Preise von ADMIRAL verstehen sich grundsätzlich in EURO zuzüglich vom Kunden zu tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
8.3 Die Rechnungen von ADMIRAL sind ohne jeden Abzug (z.B. Skonto) zahlbar binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bei ADMIRAL oder der Gutschrift auf dem Konto von ADMIRAL.
8.4 Einmalige Dienst- oder Werkleistungen, insbesondere im Rahmen der ggf. erforderlichen Implementierung des ADMIRAL Dashboards, die der Kunde wünscht und über die bloße Bereitstellung des ADMIRAL Dashboards hinausgehen, wird ADMIRAL auf Basis einer gesonderten Vereinbarung gesondert anbieten und in Rechnung stellen.
8.5 ADMIRAL ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird ADMIRAL die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die Preisberechnung maßgeblich sind beispielsweise Kosten für Betrieb und Pflege der IT-Infrastruktur sowie Kosten durch beauftragte IT-Werkunternehmer, Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten, Finanzierungskosten, Steuern und sonstige Abgaben. ADMIRAL wird eine Preiserhöhung z.B. dann erwägen, wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt.
Eine Preisanpassung ist jedoch frühestens zwölf (12) Monate nach SaaS-Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. ADMIRAL wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, sind sowohl ADMIRAL wie der Kunde berechtigt, den SaaS-Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als zehn Prozent (10 %) des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
8.6 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber ADMIRAL nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von gegen ADMIRAL gerichteter Ansprüchen ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
9.1 ADMIRAL übernimmt keine Gewähr dafür, dass das ADMIRAL Dashboard für einen bestimmten Zweck geeignet ist, sofern eine solche Eignung aus der der Leistungsbeschreibung diesen AGB nicht ausdrücklich ergibt.
9.2 Der Kunde hat ADMIRAL Störungen (Mängel) des ADMIRAL Dashboards bzw. des SaaS-Services unverzüglich und in Schriftform oder Textform (per E-Mail) unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Die Meldung muss die aufgetretenen Symptome, die Programmfunktionalität sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beschreiben und die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen Nutzer, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie die ggf. simultan geladene Drittsoftware beinhalten. Die Entgegennahme einer Störungsmeldung und Arbeiten an der Störungsbehebung sind Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage am Sitz des Anbieters) zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet.
9.3 Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und der Ursachen erleichtern. ADMIRAL wird auf eigene Kosten die Ursache eines Mangels ermitteln. Über den jeweiligen Stand und Erfolg dieser Bemühungen wird ADMIRAL den Kunden regelmäßig berichten. Führt die Ursachenermittlung zu dem Ergebnis, dass eine Störung des ADMIRAL Dashboards nicht auf einen von ADMIRAL zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist, muss ADMIRAL die Störung nur beseitigen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.
9.4 Eine sofortige Minderung der laufenden Vergütung für das ADMIRAL Dashboard ist nur zulässig, soweit die Minderungsforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist; dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, etwaig überbezahlte Beträge nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzufordern. Eine Minderung während der Testphase nach § 2.3 ist ausgeschlossen.
9.5 ADMIRAL kann für seinen Aufwand bei der Mängelermittlung oder -beseitigung eine Vergütung verlangen, wenn der Kunde das Nichtvorliegen eines Mangels mindestens grob fahrlässig verkannt hat.
10.1 ADMIRAL haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht nach § 1 ProdHaftG begründen.
10.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet ADMIRAL nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. § 10.1 bleibt unberührt.
10.3 Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch ADMIRAL ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den ADMIRAL bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den ADMIRAL bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der SaaS-Services typischerweise zu erwarten sind. § 10.1 bleibt unberührt.
10.4 Die Haftung von ADMIRAL ist in den Fällen von § 10.2 auf zweihundertfünfzigtausend Euro (€ 250.000,00) pro Schadensfall beschränkt. Falls nach Auffassung des Kunden das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag nicht nur unerheblich übersteigt, ist ADMIRAL bereit, gegen entsprechende Vergütung für die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren, vorausgesetzt, dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann.
10.5 Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet ADMIRAL nur, soweit ADMIRAL die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von ADMIRAL für die einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist im vorstehenden Fall der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
10.6 Eine Haftung für Schäden wegen eines bereits zu Vertragsschluss bestehenden Mangels gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
10.7 Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe von ADMIRAL.
10.8 Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ADMIRAL bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von ADMIRAL beruhen.
10.9 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihm im Zuge der Durchführung der geschäftlichen Beziehungen mit ADMIRAL zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen ADMIRAL beinhalten, sofern ADMIRAL die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend insgesamt „vertrauliche Informationen“). Der Kunde wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung mit ADMIRAL sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.
11.2 Die Weitergabe von vertraulichen Informationen durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ADMIRAL.
11.3 Die Geheimhaltungspflicht gemäß obigem § 11.1 besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information nachweislich:
11.4 Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeitenden und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch ADMIRAL verantwortlich. ADMIRAL wird die personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. den Bestimmungen des SaaS-Vertrags verarbeiten.
11.5 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“).
11.6 Personenbezogene Daten des Kunden werden von ADMIRAL erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung des SaaS-Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat. Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kontaktdaten der Ansprechpartner des Kunden (Name, E-Mail-Adressen, etc.) auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erforderlich ist. ADMIRAL ist insbesondere berechtigt, die Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages (z.B. für Leistungserbringung, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. ADMIRAL wird diese Daten ferner ggf. auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
11.7 Die Datenschutzhinweise von ADMIRAL sind abrufbar unter https://admiral-dashboard.de/datenschutz.
11.8 Soweit ADMIRAL im Rahmen der Erfüllung des SaaS-Vertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ADMIRAL die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die Parteien in einer gesonderten „Vereinbarung über eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag“ festlegen. Diese geht in ihrem Anwendungsbereich den Regelungen dieser AGB vor.
11.9 ADMIRAL ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Kunden in geeigneter Form in Broschüren und Publikationen (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen, dies schließt die Nutzung des Firmenlogos des Kunden mit ein. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, wird er ADMIRAL entsprechend darauf schriftlich oder in Textform (per E-Mail) hinweisen.
11.10 ADMIRAL übernimmt keine Verantwortung über die Rechtmäßigkeit der Erhebung personenbezogener Daten durch den Kunden, oder deren sonstiger Verarbeitung außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen ADMIRAL und dem Kunden. Es ist allein die Verantwortung des Kunden, die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Datenverarbeitung zu überprüfen, zu überwachen und sicherzustellen.
12.1 Fälle höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung. Als höhere Gewalt gelten auch durch ADMIRAL nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei ADMIRAL oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung ADMIRALS ergeben sowie nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.
12.2 Der Kunde ist nur dann berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils den SaaS-Vertrag zu kündigen, wenn ihm ein weiteres Festhalten am SaaS-Vertrag objektiv unzumutbar ist und das Ereignis höherer Gewalt bereits länger als 3 Monate andauert. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin erbrachte SaaS-Services nach Maßgabe des insoweit Vereinbarten zu vergüten.
13.1 Soweit die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben, hat der SaaS-Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindestlaufzeit“), die mit dem Abschluss des SaaS-Vertrags beginnt. Danach verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils (automatisch) um einen weiteren (1) Monat, wenn er nicht vorher mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Schriftform oder Textform (per E-Mail) gekündigt wird.
13.2 Jede Partei ist berechtigt, den SaaS-Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des SaaS-Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann („wichtiger Grund“). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
13.3 ADMIRAL ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, (i) falls sich der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei (2) Monatsrechnungen im Verzug befindet oder (ii) soweit das anwendbare Import-, Exportkontroll- oder Sanktionsrecht die Bereitstellung des SaaS-Services durch ADMIRAL nicht erlaubt.
13.4 Nach Beendigung des SaaS-Vertrages gleich aus welchem Grund
13.5 Nach Zugang einer Kündigung von ADMIRAL oder nach einer Eigenkündigung des Kunden wird der Kunde unverzüglich dafür Sorge tragen, dass seine im ADMIRAL Dashboard SaaS-Service verwalteten Daten spätestens bei Beendigung des SaaS-Vertrages gesichert und ggf. auf ein System des Kunden migriert werden. Nach Beendigung des SaaS-Vertrages wird ADMIRAL die Daten des Kunden entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen löschen.
13.6 Soweit ADMIRAL vom Kunden mit der Unterstützung der Migration beauftragt wird, werden die Daten des Kunden in Absprache mit dem Kunden durch ADMIRAL in einem Standardformat (marktüblichen Format) auf einem Datenträger oder digital zum Download bereitgestellt.
14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von ADMIRAL.
14.2 ADMIRAL ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem SaaS-Vertrag auf Unternehmen der ADMIRAL-Gruppe zu übertragen.
14.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen des SaaS-Vertrages (einschließlich dieser AGB) sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B. Fristsetzungen, Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu oder die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie auch gewahrt durch Übermittlungen mittels Telefax, digitaler / elektronischer Unterschriften und Signaturen (z.B. DocuSign). Die telekommunikative Übermittlung der betreffenden Erklärungen per E-Mail ist hierfür jedoch nicht ausreichend. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
14.4 Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt, Deutschland; ADMIRAL ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, soweit sich aus Gesetz ein abweichender, ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.
14.5 Der SaaS-Vertrag (einschließlich dieser AGB) unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
14.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Lücken in den Bestimmungen dieser AGB.
ADMIRAL Dashboard hilft Versicherungsagenturen, durch effiziente Verwaltung von Vertriebsanbahnungen und Aufgaben effektiver zu arbeiten und ihren Erfolg zu maximieren.