Aktualisiert am 22.10.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“) der ADMIRAL Dashboard UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „ADMIRAL“)
gelten für die Bereitstellung des Online-Dienstes des ADMIRAL Dashboards als
Webapplikation (Software-as-a-service, auch „SaaS“), mit dem die
Kunden Geschäftsdaten und -prozesse abbilden können (zur näheren
Leistungsbeschreibung siehe § 3.1 dieser AGB). Hierzu schließt der Kunde mit
ADMIRAL einen SaaS-Vertrag ab, dessen Zustandekommen, Leistungsfrist und
Leistungsumfang näher unter § 2 dieser AGB beschrieben ist.
1.2 Diese
AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) im Sinne
von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das heißt gegenüber natürlichen
oder juristischen Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,
einschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Bestellungen von Verbrauchern werden von
nicht angenommen.
1.3 Diese
AGB und die hierin in Bezug genommenen Dokumente gelten ausschließlich.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden oder
SaaS-Vertragsbestandteile werden von ADMIRAL nur dann akzeptiert, als die
Parteien ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn in
Kenntnis der AGB bzw. der Einkaufsbedingungen des Kunden mit der
Leistungserbringung an ihn vorbehaltlos beginnt.
1.4 Die
in diesen AGB in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere die zum
Vertragsschluss geltende Preisübersicht (zu Preiserhöhungen siehe § 8.5 dieser
AGB) und das Angebot sind integrale
Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen SaaS-Vertrages.
Bezugnahmen auf Dokumente einschließlich dieser AGB betreffen, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die jeweils geltende Fassung der
Dokumente und AGB.
1.5 Im
Einzelfall zwischen ADMIRAL und dem Kunden getroffene, individuelle
Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben
in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen
ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ADMIRAL
maßgebend. Die geltende Preisübersicht ist dargestellt unter https://admiral-dashboard.de/preise/
1.6 Hinweise
auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen
Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.7 Die
Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend für die Überlassung der
Anwendungsdokumentation sowie die Veröffentlichung von Patches, Updates,
Upgrades sowie neuer Releases und Versionen des ADMIRAL Dashboards für den
Kunden.
§ 2 Vertragsschluss, Testzugang, Leistungsfristen
und Leistungsumfang
2.1 Alle
Angebote von ADMIRAL erfolgen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie
wurden als verbindlich gekennzeichnet. Sie sind lediglich Aufforderungen an den
Kunden zu Bestellungen. Erteilt der Kunde auf der Grundlage der freibleibenden
Angebote einen Auftrag, so kommt ein SaaS-Vertrag – auch im laufenden
Geschäftsverkehr – erst durch die Auftragsbestätigung von ADMIRAL in
Schriftform oder Textform (per E-Mail) zustande.
2.2. Voraussetzung
für die Nutzung des Admiral Dashboards ist die Online-Registrierung des
Benutzers. Diese erfolgt nach Eingang des Bestellformulars und Freischaltung
des Zugangs im Zuge der Auftragsbestätigung durch ADMIRAL.
2.3 Der
Bestellvorgang wird durch den Kunden per E-Mail über den offiziellen
E-Mail-Kontakt oder über die Online-Bestellfunktion auf der offiziellen Website
von ADMIRAL eingeleitet durch Bestellung eines Testzugangs mit einer
14-tägigen-Testphase. Dem Kunden wird daraufhin in elektronischer Form das
geltende Bestellformular über den Testzugang, die gültigen AGB, der Vertrag
über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten, alle sonstigen
relevanten datenschutzrechtlichen Informationen per E-Mail an die hinterlegte
Kundenadresse übersandt. Der Kunde erhält die Erstzugangsdaten per E-Mail zur
Online-Registrierung auf dem Admiral Dashboard unter Angabe seines
Benutzernamens und seines initialen Passworts.
2.4 Soweit
nach dem Ablauf der 14-tägigen-Testphase durch den Kunden keine Bestellung
eines dauerhaften Zugangs gewünscht ist, endet die Nutzungsmöglichkeit des
ADMIRAL Dashboards für den Kunden automatisch. Wird eine Verlängerung durch den
Kunden gewünscht, wird der Kunde ADMIRAL die Anzahl der Anzahl der Büro- und
Außendienst zur Ermittlung der Lizenzen mitteilen und anschließend dem Kunden
ein kostenpflichtiges Bestellformular sowie ein SEPA-Lastschriftmandat
übersandt, welche der Kunde unterschrieben (eingescannt als PDF) an ADMIRAL per
E-Mail zurücksendet. Die Verlängerung der Nutzungsmöglichkeit des ADMIRAL
Dashboards für den Kunden kommt mit der Übersendung einer elektronischen
Auftragsbestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung beinhaltet die vom Kunden
gewählten Konditionen und bestätigt den Beginn der dauerhaften
Nutzungsmöglichkeit unter Einbeziehung der geltenden AGB und der
Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten.
2.5 Die
Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem
Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und kann zum
Teil automatisiert erfolgen. Es ist deshalb sicherzustellen, dass die beim
Provider hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails
technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert
wird
2.6 Termine
und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und
schriftlich als verbindlich vereinbart. ADMIRAL kommt mit einer
Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde ADMIRAL zuvor schriftlich
abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt
hat.
2.7 ADMIRAL
stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung,
auf das ADMIRAL Dashboard mittels Internet zuzugreifen und die vereinbarten
Funktionalitäten im Rahmen des SaaS-Vertrages zu nutzen. ADMIRAL wird die
SaaS-Services gegenüber dem Kunden auf der Grundlage der hierin festgelegten
Leistungsfristen-, qualität-, und umfangs i.S.d. § 2 und § 3 dieser AGB und der
Verfügbarkeit (Service Level) i.S.d. § 5 dieser AGB erbringen. Die insbesondere
unter den §§ 2, 3 und 5 dieser AGB getätigten Angaben sind indes nicht als
Beschaffenheitsgarantie für das ADMIRAL Dashboard zu verstehen.
2.8 Das
ADMIRAL Dashboard wird dem Kunden zum Abruf bereitgestellt. Für Ausfälle oder
die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder
sonstigen Netzwerken bei oder nach diesem Leistungsübergabepunkt ist ADMIRAL
nicht verantwortlich. Ebenso ist ADMIRAL nicht für Ausfälle und
Nichtverfügbarkeiten der Kunden Cloud verantwortlich. ADMIRAL lediglich für den
Betrieb des ADMIRAL Dashboard verantwortlich, nicht aber für die
zugrundeliegende IT Infrastruktur. Die Anbindung des Kunden an das Internet,
die Aufrechterhaltung der Netzverbindung, die Beschaffung und Bereitstellung
der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software sind nicht
Gegenstand des SaaS-Vertrages und liegen allein in der Verantwortung des
Kunden.
2.9 ADMIRAL
schuldet keine weiteren Leistungen, insbesondere keine Installations-,
Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/ oder Schulungsleistungen. Weitere
Angaben zum ADMIRAL Dashboard, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im
Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten
SaaS-Services, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in dem
Leistungskatalog genannt werden
2.10 ADMIRAL
ist berechtigt, das ADMIRAL Dashboard an die aktuelle technische Entwicklung
oder aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen
bei den SaaS-Services von etwaig auch künftig eingesetzten Unterauftragnehmern
oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und in diesem
Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten des ADMIRAL
Dashboards zu ändern. ADMIRAL wird den Kunden, soweit möglich, vorab
unverzüglich via E-Mail über die geplanten Anpassungen informieren.
2.11 Leistungen,
die ADMIRAL aus Kulanz im Einzelfall erbringt, begründen keinen Rechtsanspruch
auf weitere solche Leistungen.
2.12 Ein
Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Admiral behält
sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen
abzulehnen, insbesondere
a) wegen falscher oder unrichtiger Angaben bei der
Anmeldung;
b) bei Zweifeln an der rechtlichen Existenz des
Kunden;
c) bei Verstößen gegen die Admiral AGB.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Zugriffs- und
Nutzungsrechte, Sperrung des Zugangs, Rechte Dritter
3.1 ADMIRAL
stellt dem Kunden das ADMIRAL Dashboard zur Verfügung mit dessen Hilfe die
jeweiligen Nutzer spezifische, z.B. auf Excel-Bestandslisten basierende
Grunddaten mittels Datenübertragung einlesen können. Diese werden im Anschluss
automatisiert aufbereitet und graphisch dargestellt. Darüber hinaus können die
Nutzer die aufbereiteten Daten durch entsprechende Geschäftsvorfälle bzw.
Vorgänge ergänzen, erweitern und entsprechend nutzen. Ein Geschäftsvorfall bzw.
-vorgang kann mit mehreren Benutzern geteilt oder an einen Benutzer
weitergeleitet werden. Wenn dieser geteilt wird, haben alle Benutzer oder ein
spezifisch ausgewählter Benutzer Zugriff auf den konkreten Vorgang
einschließlich der damit verbundenen Informationen. Ein Geschäftsvorfall bzw.
-vorgang kann z.B. ein potenzielles Geschäft in der Zukunft sein, welches
bereits heute in der Datenbank abgebildet wird und entsprechend bearbeitet
sowie nachgehalten werden kann. Das Admiral Dashboard ist ein geschützter
Bereich, der nur nach Online-Anmeldung zur Verfügung steht. Somit sind alle
Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Der jeweilige Nutzer ist
verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor
Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bei der Passwortauswahl sollten die
allgemein bekannten Sicherheitsvorgaben beachtet werden (Länge, Komplexität
etc.).
3.2 ADMIRAL
gewährt dem Kunden für die Dauer des SaaS-Vertrages im Umfang der vereinbarten
Mitarbeitenden-Lizenzen das Recht des Zugangs und der vertragsgemäßen Nutzung
des ADMIRAL Dashboards für allein interne Geschäftszwecke des Kunden. Die
Regelungen gelten entsprechend für durch ADMIRAL bereitgestellte Updates und
Upgrades des ADMIRAL Dashboards.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf
der Kunde das ADMIRAL Dashboard nur innerhalb eines Mitgliedstaats der
Europäischen Union und/oder einem ausdrücklich vereinbarten Drittstaat (nicht
EU-Länder) nutzen . In keinem Fall darf
das ADMIRAL Dashboard in oder aus Ländern heraus genutzt werden, in denen die
Nutzung von SaaS-Services nach dem anwendbaren Import-, Exportkontroll- oder
Sanktionsrechts unzulässig ist. Auch darf das ADMIRAL Dashboard nicht durch
Unternehmen oder Personen genutzt werden, mit denen aufgrund des anwendbaren
Import-, Exportkontroll- oder Sanktionsrechts keine Geschäfte getätigt werden
dürfen, z.B. weil sie auf einer anwendbaren Sanktionsliste aufgeführt sind.
3.3 Der
Kunde wird die ihm bzw. seinen Anwendern zugeordneten Nutzer- und
Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor
dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte
Dritte weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs-
und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder
missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, ADMIRAL umgehend
hierüber zu informieren.
3.4 Der
Kunde wird das ADMIRAL Dashboard in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder
nutzen lassen, insbesondere keine Daten mit rechtswidrigen Inhalten
übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch
nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen,
einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von ADMIRAL unbefugt
einzudringen.
3.4 Der
Kunde verpflichtet sich, seine Daten in
anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in
maschinenlesbarer Form zu sichern (z.B. Export als Exceldatei und Ausdruck als
PDF) und gewährleistet, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können. Der Kunde wird alle Systeme, mit denen er auf
das ADMIRAL Dashboard zugreift, durch angemessene technische und
organisatorische Maßnahmen schützen und diese Maßnahmen regelmäßig überprüfen,
um sicherzustellen, dass die von ADMIRAL für die Leistungserbringung genutzten
Systeme unversehrt bleiben, insbesondere vor Zugriffen von unberechtigten
Dritten, Viren, Trojanern oder ähnlichen Schadprogrammen.
3.5 ADMIRAL
ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum ADMIRAL Dashboard vorübergehend oder
dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde
gegen diese AGB oder wenn ADMIRAL ein sonstiges berechtigtes Interesse an der
Sperrung hat (z.B. Wartungsmaßnahme zur Widerherstellung IT-Sicherheit, Abwehr
Cyberangriff, Verletzung von Lizenzbedingungen). Bei der Entscheidung über eine
Sperrung wird ADMIRAL die berechtigten Interessen des Kunden angemessen
berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf
schriftlich androhen bzw. ankündigen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch
ohne vorherige Androhung/Ankündigung von ADMIRAL vorgenommen werden, um die von
ADMIRAL mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit
eine vorherige Androhung/Ankündigung nicht gesetzlich oder aus anderen
rechtlichen Gründen erforderlich ist. Die Sperrung des Zugangs gilt nicht
zugleich als Kündigung des SaaS-Vertrages. Die Zugangssperrung ohne Kündigung
kann ADMIRAL nur für eine angemessene Frist, bei Vertragsverletzungen des
Kunden maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten. Der Anspruch von ADMIRAL auf
Zahlung der Vergütung für das ADMIRAL Dashboard bleibt während der Sperrung
unberührt bestehen. Der Kunde hat im Fall von Vertragsverletzungen einen
Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er
die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige
Nutzung unterbunden hat.
§ 4 Zulässiger Nutzungsumfang, Rechte Dritter
4.1 Das
ADMIRAL Dashboard darf nur durch den Kunden im Umfang der von ihm erworbenen
Lizenzen genutzt werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des SaaS-Vertrages
auf das ADMIRAL Dashboard zugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten
vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der ADMIRAL
Software und etwaiger zugehöriger IT-Services erhält der Kunde nicht. Jede
weitergehende Nutzung des ADMIRAL Dashboards bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von ADMIRAL. ADMIRAL behält sich alle Rechte an
Arbeitsergebnissen, Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten
vor, die für das ADMIRAL Dashboard bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der
Nutzung des ADMIRAL Dashboards entstehen.
4.2 Der
Kunde darf das ADMIRAL Dashboard insbesondere nicht über den vereinbarten
Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder
Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das
ADMIRAL Dashboard oder Teile davon zu vervielfältigen oder Lizenzen zu
veräußern, zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
ADMIRAL ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer
nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
4.3 Das ADMIRAL Dashboard enthält möglicherweise
Bestandteile von Drittsoftware (einschließlich Open Source Software), für die
dann gesonderte Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die
jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber werden dem Kunden auf Wunsch zur
Verfügung gestellt und sind gegenüber den Nutzungsrechten dieser AGB vorrangig;
dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der Open Source
Software Lizenzbedingungen. Open Source Software und die für diese gesondert
geltenden Lizenzbedingungen werden, soweit erforderlich, der readme.txt,
notices.txt bzw. licenses.txt und/oder dem Kunden anderweitig zur Verfügung
gestellt. Der Source Code der Open Source Software ist gegebenenfalls unter dem
dort jeweils angegebenen Link bzw. auf Anfrage verfügbar. Soweit die
Lizenzbedingungen einer Open Source Software ein Recht zur Bearbeitung für
eigene Zwecke des Kunden und damit verbunden zum Reverse Engineering für die
Zwecke der Fehlerbehebung einer auf diese Open Source Software zugreifenden
Software erfordern, räumt ADMIRAL dies hiermit dem Kunden ein; widersprechende
Regelungen im jeweiligen SaaS-Vertrag entfalten insoweit keine Geltung.
4.4 Sofern
Urheberrechte, Patente oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte durch ADMIRAL
oder durch die von ADMIRAL erbrachten
SaaS-Services verletzt werden und ein Dritter gegen den Kunden ,der das ADMIRAL
Dashboard vertragsgemäß nutzt, berechtigte Ansprüche erhebt und die Nutzung des
ADMIRAL Dashboards dem Kunden ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt wird,
haftet ADMIRAL gegenüber dem Kunden innerhalb der in § 10.8 bestimmten Frist,
wenn und soweit ADMIRAL diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist , gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der §§
4.5-4.8.
4.5 ADMIRAL
ist lediglich verpflichtet, das ADMIRAL Dashboard bzw. den SaaS-Service frei
von Rechten oder Ansprüchen Dritter bereitzustellen, welche (i) die
vertragsgemäße Nutzung des ADMIRAL Dashboards behindern, einschränken oder
ausschließen, (ii) die auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen
Eigentum beruhen und (iii) die ADMIRAL bei Vertragsabschluss kannte oder
infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, vorausgesetzt, das Recht oder der
Anspruch beruht auf gewerblichen Schutzrechten oder anderem geistigen Eigentum
a) nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Kunde von ADMIRAL dort
seinen Sitz oder seine Niederlassung hat; oder
b) nach
dem Recht eines Drittlandes nur dann, sofern ADMIRAL mit dem Kunden
ausdrücklich schriftlich die Verwendung des ADMIRAL Dashboards von ADMIRAL in
diesem Drittland vereinbart haben.
4.6 ADMIRAL
wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden die Möglichkeit zur
Nutzung des ADMIRAL Dashboards verschaffen, oder (ii) das ADMIRAL Dashboard
bzw. des Saas-Services so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht
verletzt wird, das ADMIRAL Dashboards aber im Wesentlichen der vereinbarten
Beschaffenheit entsprechen, oder (iii) die entrichtete Vergütung für das
ADMIRAL Dashboard für den Zeitraum zurückerstatten, für den diese nicht mehr
vertragsgemäß genutzt werden können. Darüber hinaus stellt ADMIRAL den Kunden
von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von
Schutzrechten aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung des ADMIRAL Dashboards
sowie von den hierdurch verursachten Kosten der Rechtsverteidigung in den
Grenzen der in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkung frei.
4.7 Der
Kunde wird ADMIRAL bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen
unterstützen. Die vorstehenden Verpflichtungen von ADMIRAL gemäß § 4.6 bestehen
nur, soweit der Kunde ADMIRAL von der Geltendmachung oder Androhung solcher
Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, alle außergerichtlichen und
gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ADMIRAL vorbehalten
bleiben oder nur im schriftlichen Einvernehmen mit ADMIRAL geführt werden, der
Kunde jede von ADMIRAL für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche
gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene
Unterstützung gewährt. Der Kunde verpflichtet sich, ADMIRAL sowie ggf.
betroffenen Vorlieferanten von ADMIRAL (z.B. Softwarehersteller, von dem
ADMIRAL Drittsoftware bezogen hat) Gelegenheit zu geben, sich an einem
eventuellen Rechtsstreit zu beteiligen. Der Kunde hat ADMIRAL und ggf. die
Vorlieferanten von ADMIRAL bei der Führung eines solchen Rechtsstreits in jeder
Hinsicht zu unterstützen. Der Kunde hat Handlungen zu unterlassen, die die
Rechtsposition von ADMIRAL oder der Vorlieferanten von ADMIRAL beeinträchtigen
könnten. Stellt der Kunde die Nutzung des ADMIRAL Dashboards aus
Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet,
den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein
Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
4.8 Ansprüche
des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch
Vorgaben des Kunden, durch eine von ADMIRAL nicht voraussehbare Anwendung des
ADMIRAL Dashboards, durch eine Verwendung des ADMIRAL Dashboards in einem nicht
vereinbarten Einsatz- und Nutzungsumfeld oder dadurch verursacht wird, dass das
ADMIRAL Dashboard vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragte Dritte
verändert oder zusammen mit nicht von ADMIRAL bereitgestellten Produkten oder
IT-Services vermischt oder eingesetzt werden, es sei denn, dass eine derartige
Schutzrechtsverletzung auch ohne eine solche Anwendung, Änderung oder einen
solchen Einsatz verursacht worden wäre.
§ 5 Verfügbarkeit des ADMIRAL Dashboards
5.1 Die
Verfügbarkeit des ADMIRAL Dashboards pro Vertragsjahr (12 Monate) beträgt
mindestens fünfundneunzig Prozent (95%)
(die „Verfügbarkeit“ oder kurz „V“). Die Verfügbarkeit bezieht sich
ausschließlich auf die am Leistungsübergabepunkt geschuldete Verfügbarkeit.
Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem
Leistungsübergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Systeme des Kunden
selbst bleiben außer Betracht.
5.2 „Verfügbarkeit“
meint das Verhältnis (i) der Differenz von Systembetriebszeit und
Nichtverfügbarkeit während eines SaaS-Vertragsjahres zu (ii) der
Systembetriebszeit während dieses SaaS-Vertragsjahres, angegeben in Prozent.
5.3 Die
„Systembetriebszeit“ (kurz „SL“) ist dabei die Gesamtsumme an Zeit während
eines SaaS-Vertragsjahres (in Minuten), während der der Kunde vertragsgemäß in
der Lage ist, auf das ADMIRAL Dashboard gemäß den Zugangsprotokollen
zuzugreifen. Geschuldet ist zunächst eine Systembetriebszeit von 24 Stunden pro
Tag, 365 Tage im Jahr, wobei die Verfügbarkeit bis zu (einschließlich) zwei
Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein darf. Bei der
Bestimmung der Systembetriebszeit sind die nachfolgend bezeichneten Zeiträume
nicht mit zu berücksichtigen:
a) Störungen
in oder aufgrund des Zustandes der nicht von ADMIRAL bereit zu stellenden
Infrastruktur oder Software, insbesondere Störungen, die seitens des Kunden zu
vertreten sind, wie beispielsweise Ausfälle, die durch ein-/ausgehende
Hackangriffe (DDoS/Viren) wegen fehlerhafter und/oder unzureichender Wartung
der kundeneigenen Hard- und Software verursacht wurden;
b) Störungen
oder sonstige Ereignisse, die nicht von ADMIRAL zu vertreten sind, insbesondere
externe DNS- und Routing-Störungen, Angriffe auf die Netz- bzw.
Mail-Infrastruktur (DDoS/Viren) und Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb
der Kontrolle von ADMIRAL;
c) Zeiträume
der Geplanten Nichtverfügbarkeiten gemäß nachfolgendem § 6.6;
d) in
Fällen höherer Gewalt, wobei „höhere Gewalt“ jedes außerhalb des
Einflussbereiches von ADMIRAL liegende unvorhergesehene, außergewöhnliche
Ereignis ist, durch das ADMIRAL unvermeidbar ganz oder teilweise an der
Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, und das auch
durch die zumutbare Sorgfalt seitens ADMIRAL nicht hätte abgewendet oder
unschädlich gemacht werden können. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten,
insb. unvorhergesehene politische Ereignisse oder Unruhen, einschließlich
Krieg, Terror-Anschläge, Feuerschäden, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen
sowie nicht verschuldete Betriebsschließungen, nicht vermeidbare Hacker-
und/oder Cyber-Angriffe Dritter, wie z.B. DDoS-Attacken oder
Ransomware-Attacken, Naturkatastrophen, wie z.B. Überschwemmungen, behördliche
Anordnungen, Epidemien und Pandemien, wie z.B. das Covid19-Virus;
e) bei
Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des von ADMIRAL oder, bei
etwaig künftiger Beauftragung, des Unterauftragnehmern betriebenen Datennetzes,
z.B. durch Leitungsausfall oder -störungen bei anderen Providern oder
Telekommunikationsanbietern;
f) Störungen,
die darauf beruhen, dass Hard- oder Software des Kunden unsachgemäß genutzt
oder repariert wurde, oder Systeme sowie Software nicht den Richtlinien bzw.
Vorgaben des Herstellers entsprechend installiert, betrieben und/oder gepflegt
wurden.
5.3 „Nichtverfügbarkeit“
(kurz „NV“) bedeutet die Zeit während eines SaaS-Vertragsjahres (in Minuten),
während der der Kunde, obwohl Systembetriebszeit gegeben sein sollte, nicht in
der Lage ist, auf das ADMIRAL Dashboard zuzugreifen. Die Verfügbarkeit errechnet
sich dabei wie folgt:
V (in %) = (SL – NV) : (SL) x 100
Rechenergebnisse sind auf eine Nachkommastelle auf-
bzw. abzurunden.
5.4 Für
periodische, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten am Serversystem oder der
Infrastruktur des ADMIRAL Dashboards, die für den Erhalt und die Sicherheit des
laufenden Betriebes erforderlich sind sowie für die Durchführung von
Datensicherungen und dem Einspielen von Updates oder Upgrades werden die
folgenden Wartungsfenster vereinbart:
a) Geplante
Wartungsfenster: täglich, 23:00 bis 05:00 Uhr sowie an bis zu zwei Sonntagen im
Kalenderquartal (nach vorheriger Information) ganztägig.
b) Ungeplante
Wartungsfenster: Ferner können zwischen ADMIRAL und dem Kunden weitere
Wartungsfenster nach Bedarf vereinbart werden. ADMIRAL bleibt zudem im
Einzelfall berechtigt, auch ohne Vereinbarung mit dem Kunden Wartungsarbeiten
vorzunehmen, wenn diese für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden
Betriebes zwingend erforderlich sind und eine vorherige Abstimmung mit dem
Kunden aus Zeitgründen nicht möglich ist. ADMIRAL wird den Kunden über die
Wartungsarbeiten spätestens nach Abschluss der Wartungsarbeiten informieren.
Die Zeiträume der Geplanten und der Ungeplanten
Wartungsfenster werden zusammenfassend als „Geplante Nichtverfügbarkeiten“
bezeichnet.
5.5 In
Zeiten der Geplanten Nichtverfügbarkeit hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf
Nutzung des ADMIRAL Dashboards, selbst wenn das ADMIRAL Dashboard zu diesen
Zeiten ganz oder teilweise zur Verfügung steht. Kommt es bei einer Nutzung des
ADMIRAL Dashboards in Zeiten der Geplanten Nichtverfügbarkeiten zu einer
Störung oder einem Ausfall, so besteht für den Kunden insbesondere kein
Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.
§ 6 Unterauftragnehmer
ADMIRAL bleibt berechtigt, Teile des ADMIRAL
Dashboards bzw. des SaaS-Services durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
ADMIRAL behält sich bei der Erbringung der SaaS-Services ferner vor, auf
personelle Ressourcen sowie auf technische, fachliche und/oder administrative
Unterstützungsleistungen anderer Unternehmen zurückzugreifen und
dementsprechend auftragsbezogene vertrauliche Informationen des Kunden
weiterzugeben. Alle Unternehmen von ADMIRAL beauftragten Unternehmen sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Unbeschadet dessen verbleibt die Verantwortung
für die Erbringung des ADMIRAL Dashboards bzw. der SaaS-Services in vollem
Umfang bei ADMIRAL. Etwaige Erfüllungs- und Haftungsansprüche können daher
ausschließlich gegen ADMIRAL geltend gemacht werden, nicht aber gegen andere
von ADMIRAL beauftragte Unternehmen.
§ 7 Inanspruchnahme der SaaS-Services durch den
Kunden, Mitwirkungsleistungen
7.1 Der
Kunde unterstützt die zur Leistungserbringung erforderlichen Tätigkeiten von
ADMIRAL. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Erteilung
und Beschaffung aller notwendigen Informationen für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung des
ADMIRAL Dashboards erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig,
vollständig und für ADMIRAL unentgeltlich erbracht werden. Der Kunde wird dafür
Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden des Kunden, die ADMIRAL bei der
Leistungserbringung unterstützen, zu den vereinbarten Zeiten verfügbar sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden die
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die ihnen
zugeteilten Aufgaben zu erfüllen. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden zählt
vor allem, sämtliche Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu
schaffen, die für ADMIRAL zur ordnungsgemäßen Erbringung des ADMIRAL Dashboards
erforderlich sind.
7.2 Der
Kunde nutzt das ADMIRAL Dashboard ausschließlich zu seinen internen
Geschäftszwecken, bzw. ggf. die seiner Berechtigten Konzerngesellschaften.
7.3 Der
Kunde ist für die Überwachung der Nutzung des ADMIRAL-Dashboards verantwortlich
und meldet ADMIRAL unverzüglich schriftlich jede Nutzung, die über die
vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht, insbesondere wenn die vereinbarten
Mitarbeitenden-Lizenzen überstiegen werden. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, eine Erweiterungsvereinbarung zu unterzeichnen, welche die
zusätzliche Nutzung und die zusätzliche Vergütung ausweist. Die entsprechende
Vergütung entsteht von dem Tag an, seitdem die Überschreitung besteht. ADMIRAL
ist berechtigt, die Vertragsgemäßheit der Nutzung des ADMIRAL Dashboards,
insbesondere die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Mitarbeitenden-
Lizenzen zu überprüfen.
7.4 Der
Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des ADMIRAL Dashboards sowie seiner
Datensicherung verantwortlich. Der Kunde pflegt seine internen Systeme und
technischen Umgebungen/Ausstattungen selbst. Diese haben den von ADMIRAL
veröffentlichten und auf Anforderung durch ADMIRAL mitzuteilenden
Mindestspezifikationen zu entsprechen, um ADMIRAL die Leistungserbringung zu
ermöglichen.
7.5 Der
Kunde bewahrt seine Unterlagen selbst in Übereinstimmung mit geltendem Recht
auf und wird insbesondere alle Originalbelege der an ADMIRAL gelieferten
Informationen selbst verwalten.
7.6 Die
Verwendung des ADMIRAL Dashboards basiert auf den von dem Kunden selbst
gelieferten und eingetragenen Informationen, über die ADMIRAL keine Kenntnis
hat. Der Kunde ist daher für die Richtigkeit dieser Informationen und demnach
insbesondere für nachteilige Auswirkungen durch von ihm zu vertretende
Verzögerungen sowie verantwortlich.
7.7 Der
Kunde ist für die Verwendung des ADMIRAL Dashboards für eine Internetverbindung
selbst verantwortlich. Der Kunde trägt selbst die Installations-, Benutzungs-,
Service- und Reparaturkosten für die Internetverbindung. ADMIRAL ist nicht
verantwortlich für die Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit der
Internetverbindung, die der Kunde nutzt, um Zugriff auf das ADMIRAL Dashboard
zu erhalten.
7.8 Im
Rahmen der Nutzung des ADMIRAL Dashboards durch Mitarbeitende des Kunden hat
der Kunde sicherzustellen, dass von diesen Nutzern die Pflichten aus diesen AGB
eingehalten werden. ADMIRAL kann den Zugang zum ADMIRAL Dashboard durch einen
Nutzer entsprechend § 4.5 sperren, wenn ADMIRAL begründeten Anlass zu der
Vermutung hat, dass dieser Nutzer gegen diese AGB verstoßen hat oder das
ADMIRAL Dashboard anderweitig in vertragswidriger Art und Weise nutzt.
7.9 ADMIRAL
leistet dem Kunden weder rechtliche noch buchhalterische oder steuerliche
Beratung und der Kunde verlässt sich in Bezug auf solche Beratungen
ausschließlich auf seine eigenen Berater.
7.10 Der
Kunde verfügt über alle notwendigen Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen zur
Erbringung seiner Mitwirkungsleistungen.
7.11 Die
vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen eine echte
vertragliche Verpflichtung gegenüber ADMIRAL und nicht nur eine Obliegenheit
dar. Solange Mitwirkungsleistungen des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht
sind, ist ADMIRAL von der betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise
insoweit befreit, wie ADMIRAL auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung
angewiesen ist. Die entsprechenden Leistungsfristen verschieben sich um einen
angemessenen Zeitraum. ADMIRAL ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen,
die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch
den Kunden entstehen. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der
Mitwirkungsleistungen entstehender Mehraufwand von ADMIRAL kann von ADMIRAL
gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Ggf. weitergehende
Ansprüche von ADMIRAL bleiben unberührt.
§ 8 Vergütung für das ADMIRAL Dashboard;
Preisanpassungen
8.1 Die
Abrechnung für das ADMIRAL Dashboard beginnt nach dem Ende der Testphase mit
der Verlängerung durch den Kunden nach § 2.4 und der technischen Bereitstellung
bzw. Verlängerung und wird mit der monatlichen Vergütung anhand der zum
Zeitpunkt des Abschlusses des SaaS-Vertrages geltenden Preisübersicht
berechnet, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (zu
Preiserhöhungen siehe § 8.5 dieser AGB). Die geltende Preisübersicht ist
dargestellt unter https://admiral-dashboard.de/preise/
8.2 Alle
Preise von ADMIRAL verstehen sich grundsätzlich in EURO zuzüglich vom Kunden zu
tragender Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die
Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
8.3 Die
Rechnungen von ADMIRAL sind ohne jeden
Abzug (z.B. Skonto) zahlbar binnen vierzehn (14) Kalendertagen nach
Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Als
Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bei ADMIRAL oder der
Gutschrift auf dem Konto von ADMIRAL.
8.4 Einmalige
Dienst- oder Werkleistungen, insbesondere im Rahmen der ggf. erforderlichen
Implementierung des ADMIRAL Dashboards, die der Kunde wünscht und über die
bloße Bereitstellung des ADMIRAL Dashboards hinausgehen, wird ADMIRAL auf Basis
einer gesonderten Vereinbarung gesondert anbieten und in Rechnung stellen.
8.5 ADMIRAL
ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise nach billigem Ermessen
der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind,
anzupassen. Entsprechend der Kostenentwicklung nach oben oder unten wird der
Anbieter die Preise entsprechend senken oder ggf. erhöhen. Für die
Preisberechnung maßgeblich sind beispielsweise Kosten für Betrieb und Pflege
der IT Infrastruktur sowie Kosten durch beauftragte IT-Werkunternehmer,
Personalkosten, Vertriebs- und Marketingkosten, Finanzierungskosten, Steuern
und sonstige Abgaben. Der Anbieter wird eine Preiserhöhung z.B. dann erwägen,
wenn die Kostenentwicklung zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für die
Bereitstellung der vereinbarten Leistungen führt. Eine Preisanpassung ist
jedoch frühestens zwölf (12) Monate nach SaaS-Vertragsschluss und nur einmal
jährlich zulässig. ADMIRAL wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs (6)
Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der
Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, sind sowohl ADMIRAL wie der Kunde
berechtigt, den SaaS-Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem (1) Monat zum
Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als zehn
Prozent (10 %) des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten
die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
8.6 Der
Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber
ADMIRAL nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden
nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von gegen ADMIRAL gerichteter
Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im
Anwendungsbereich des § 354a HGB.
§ 9 Leistungsmängel
9.1 Admiral
übernimmt keine Gewähr dafür, dass das ADMIRAL Dashboard für einen bestimmten
Zweck geeignet ist, sofern eine solche Eignung aus der der
Leistungsbeschreibung diesen AGB nicht ausdrücklich ergibt.
9.2 Der
Kunde hat ADMIRAL Störungen (Mängel) des ADMIRAL Dashboards bzw. des
SaaS-Services unverzüglich und in Schriftform oder Textform (per E-Mail) unter
Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen
zu melden. Die Meldung muss die aufgetretenen Symptome, die
Programmfunktionalität sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert
beschreiben und die für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen,
beispielsweise Anzahl der betroffenen Nutzer, Schilderung der System- und
Hardwareumgebung sowie die ggf. simultan geladene Drittsoftware beinhalten. Die
Entgegennahme einer Störungsmeldung und Arbeiten an der Störungsbehebung sind
Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage am Sitz des Anbieters)
zwischen 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet.
9.3 Der
Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel und der Ursachen erleichtern. ADMIRAL wird auf eigene
Kosten die Ursache eines Mangels ermitteln. Über den jeweiligen Stand und
Erfolg dieser Bemühungen wird ADMIRAL den Kunden regelmäßig berichten. Führt
die Ursachenermittlung zu dem Ergebnis, dass eine Störung des ADMIRAL
Dashboards nicht auf einen von ADMIRAL zu vertretenden Mangel zurückzuführen
ist, muss ADMIRAL die Störung nur beseitigen, wenn der Kunde sich bereit
erklärt, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.
9.4 Eine
sofortige Minderung der laufenden Vergütung für das AMIDRAL Dashboard ist nur
zulässig, soweit die Minderungsforderung unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt ist; dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, etwaig überbezahlte
Beträge nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff.
BGB) zurückzufordern. Eine Minderung während der Testphase nach § 2.3 ist
ausgeschlossen.
9.5 ADMIRAL
kann für seinen Aufwand bei der Mängelermittlung oder -beseitigung eine
Vergütung verlangen, wenn der Kunde das Nichtvorliegen eines Mangels mindestens
grob fahrlässig verkannt hat.
§ 10 Haftung
10.1 ADMIRAL
haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden, für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht nach § 1 ProdHaftG
begründen.
10.2 Im
Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet ADMIRAL nur, soweit es sich um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflichten). Im Übrigen
ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. §
11.1 bleibt unberührt.
10.3 Bei
der einfach fahrlässigen Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch ADMIRAL ist die
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der
vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den ADMIRAL bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat
oder den ADMIRAL bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen
müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer nicht
vertragsgemäßen Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit
solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der SaaS-Services
typischerweise zu erwarten sind. § 11.1 bleibt unberührt.
10.4 Die
Haftung von ADMIRAL ist in den Fällen von § 10.2 auf zweihundertfünzigtausend
Euro (€ 250.000,00) pro Schadensfall beschränkt. Falls nach Auffassung des
Kunden das voraussehbare Vertragsrisiko diesen Haftungshöchstbetrag nicht nur
unerheblich übersteigt, ist ADMIRAL bereit, gegen entsprechende Vergütung für
die Risikoübernahme eine angemessene höhere Haftungssumme zu vereinbaren,
vorausgesetzt, dass hierfür Versicherungsschutz vereinbart werden kann.
10.5 Bei
Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet ADMIRAL nur, soweit ADMIRAL die
Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen
eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat. Die Haftung von ADMIRAL für
die einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist im
vorstehenden Fall der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall
einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
10.6 Eine
Haftung für Schäden wegen eines bereits zu Vertragsschluss bestehenden Mangels
gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
10.7 Die
vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die
persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe von ADMIRAL.
10.8 Schadensersatzansprüche
und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren
innerhalb von einem (1) Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist
findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf
Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie.
Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von ADMIRAL bzw. eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen von ADMIRAL beruhen.
10.9 Eine
Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.§ 11
Geheimhaltung, Datenschutz, Referenzen
11.1 Der
Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und
Kenntnisse, die ihm im Zuge der Durchführung der geschäftlichen Beziehungen mit
ADMIRAL zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder
marktbezogene Informationen über das Unternehmen ADMIRAL beinhalten, sofern
ADMIRAL die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder
an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend insgesamt
„vertrauliche Informationen“). Der Kunde wird die vertraulichen Informationen
ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der
Vertragsbeziehung mit ADMIRAL sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge
verwenden.
11.2 Die
Weitergabe von vertraulichen Informationen durch den Kunden an Dritte bedarf
der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ADMIRAL.
11.3 Die
Geheimhaltungspflicht gemäß obigem § 11.1 besteht nicht, soweit die jeweilige
vertrauliche Information nachweislich:
a) ohne
Zutun des Kunden allgemein bekannt ist oder wird oder
b) dem
Kunden bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten
bekannt gemacht wird oder
c) von
dem Kunden ohne Zutun von ADMIRAL und ohne Verwertung anderer durch den
vertraglichen Kontakt erlangter Informationen oder Kenntnisse entwickelt wird
oder
d) aufgrund
zwingender gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher
Anordnungen preisgegeben werden muss.
11.4 Der
Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der
Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner
Mitarbeitenden und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung durch ADMIRAL verantwortlich. ADMIRAL wird die
personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der vertraglich geschuldeten
Leistungserbringung und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. den
Bestimmungen des SaaS-Vertrags verarbeiten.
11.5 Die
Parteien verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils
geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Verordnung (EU)
2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“).
11.6 Personenbezogene
Daten des Kunden werden von ADMIRAL erhoben, gespeichert, verarbeitet und
genutzt, wenn, soweit und solange dies für die Begründung, die Durchführung
oder die Beendigung des SaaS-Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist. Eine
weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder
erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat. Dem Kunden ist bekannt, dass zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages mit dem
Kunden die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kontaktdaten der
Ansprechpartner des Kunden (Name, E-Mail-Adressen, etc.) auf Basis von Art. 6
Abs. 1 lit. b) DSGVO erforderlich ist. ADMIRAL ist insbesondere berechtigt, die
Daten an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages (z.B. für
Leistungserbringung, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs.
1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des
Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSG-VO erforderlich ist. ADMIRAL wird diese Daten ferner
ggf. auch zum Zwecke der Forderungsdurch-setzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1
lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
11.7 Die
Datenschutzhinweise von ADMIRAL sind abrufbar unter
https://admiral-dashboard.de/datenschutz.
11.8 Soweit
ADMIRAL im Rahmen der Erfüllung des SaaS-Vertrages personenbezogene Daten im
Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ADMIRAL die personenbezogenen Daten nur im
Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer
schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die
Parteien in einer gesonderten „Vereinbarung über eine Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Auftrag“ festlegen. Diese geht in ihrem
Anwendungsbereich den Regelungen dieser AGB vor.
11.9 ADMIRAL
ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Kunden in geeigneter Form in
Broschüren und Publikationen (bspw. Referenzlisten) hinzuweisen, dies schließt
die Nutzung des Firmenlogos des Kunden mit ein. Sollte der Kunde damit nicht
einverstanden sein, wird er ADMIRAL entsprechend darauf schriftlich oder in
Textform (per E-Mail) hinweisen.
11.10 ADMIRAL
übernimmt keine Verantwortung über die Rechtmäßigkeit der Erhebung
personenbezogener Daten durch den Kunden, oder deren sonstiger Verarbeitung
außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen Admiral und dem Kunden. Es ist
allein die Verantwortung des Kunden, die Rechtmäßigkeit seiner eigenen
Datenverarbeitung zu überprüfen, zu überwachen und sicherzustellen
§ 12 Höhere Gewalt
12.1 Fälle
höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der
Sorgfalt einer ordentlichen
Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die
Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störungen und im
Umfang ihrer Wirkung. Als höhere Gewalt gelten auch durch ADMIRAL nicht
verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei ADMIRAL oder einem Dritten, sofern
sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung Admirals ergeben sowie nicht von
einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets.
12.2 Der
Kunde ist nur dann berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen
Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils den SaaS-Vertrag zu kündigen,
wenn ihm ein weiteres Festhalten am SaaS-Vertrag objektiv unzumutbar ist und
das Ereignis höherer Gewalt bereits länger als 3 Monate andauert. Weitergehende
Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem
Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin erbrachte
SaaS-Services nach Maßgabe des insoweit Vereinbarten zu vergüten.
§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung,
Vertragsbeendigung
13.1 Soweit
die Parteien keine abweichende Regelung getroffen haben, hat der SaaS-Vertrag
eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
(„Mindestlaufzeit“), die mit dem Abschluss des SaaS-Vertrags beginnt.
Danach verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils (automatisch) um einen weiteren
(1) Monat, wenn er nicht vorher mit einer Frist von einem (1) Monat zum
Monatsende in Schriftform oder Textform (per E-Mail) gekündigt wird.
13.2 Jede
Partei ist berechtigt, den SaaS-Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu
kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund
derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles
und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des
SaaS-Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann („wichtiger Grund“). Besteht
der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die
Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder
nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine
Fristsetzung entbehrlich ist.
13.3 ADMIRAL
ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, (i) falls sich
der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei (2) Monatsrechnungen im Verzug
befindet oder (ii) soweit das anwendbare Import-, Exportkontroll- oder
Sanktionsrecht die Bereitstellung des SaaS-Services durch ADMIRAL nicht
erlaubt.
13.4 Nach
Beendigung des SaaS-Vertrages gleich aus welchem Grund
a) enden
automatisch alle Nutzungs- und sonstigen Rechte, die dem Kunden unter diesem
SaaS-Vertrag erteilt worden sind:
b) sind
alle vertraulichen Informationen, die eine Partei der jeweils anderen Partei
unter diesem SaaS-Vertrag oder in Verbindung mit den beendeten ADMIRAL
Dashboard bzw. SaaS-Services geliefert hat, auf Anforderung der jeweiligen
Partei zurückzugeben; dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den
Parteien sowie für andere nach den gesetzlichen Vorschriften von der jeweiligen
Partei aufzubewahrende Unterlagen;
c) werden
alle unbezahlten Vergütungen und Auslagen sofort zur Zahlung fällig.
13.5 Nach
Zugang einer Kündigung von ADMIRAL oder nach einer Eigenkündigung des Kunden
wird der Kunde unverzüglich dafür Sorge tragen, dass seine im ADMIRAL Dashboard
SaaS-Service verwalteten Daten spätestens bei Beendigung des SaaS-Vertrages
gesichert und ggf. auf ein System des Kunden migriert werden. Nach Beendigung
des SaaS-Vertrages wird ADMIRAL die Daten des Kunden entsprechend den
gesetzlichen Verpflichtungen löschen.
13.6 Soweit
ADMIRAL vom Kunden mit der Unterstützung der Migration beauftragt wird, werden
die Daten des Kunden in Absprache mit dem Kunden durch ADMIRAL in einem
Standardformat (marktüblichen Format) auf einem Datenträger oder digital zum
Download bereitgestellt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort
für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von ADMIRAL.
14.2 ADMIRAL
ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem SaaS-Vertrag auf
Unternehmen der ADMIRAL-Gruppe zu übertragen.
14.3 Alle
Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen des
SaaS-Vertrages (einschließlich dieser AGB) sowie sonstige Erklärungen im
Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B.
Fristsetzungen, Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies
gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu oder die Abbedingung dieser
Schriftformklausel. Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie auch
gewahrt durch Übermittlungen mittels Telefax, digitaler / elektronischer
Unterschriften und Signaturen (z.B. DocuSign). Die telekommunikative
Übermittlung der betreffenden Erklärungen per E-Mail ist hierfür jedoch nicht
ausreichend. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305b BGB) bleibt
unberührt.
14.4 Gerichtsstand
für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit
dem SaaS-Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt, Deutschland; ADMIRAL
ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, soweit sich
aus Gesetz ein abweichender, ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.
14.5 Der
SaaS-Vertrag (einschließlich dieser AGB) unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts
und des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
14.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
ADMIRAL Dashboard hilft Versicherungsagenturen, durch effiziente Verwaltung von Vertriebsanbahnungen und Aufgaben effektiver zu arbeiten und ihren Erfolg zu maximieren.